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Donnerstag, Mai 2, 2024

Sorgenthema Chancengleichheit

Lesestoff

Noch immer werden Frauen im Bayerischen Wald nicht vollkommen gleichberechtigt behandelt

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Doch die Erfahrung hat gezeigt, trotz aller Bemühungen des Staates ist in vielen Branchen oftmals keine Spur von Gleichberechtigung. In den letzten Jahren hat der Freistaat einiges dafür getan, dass diese Missstände aufgearbeitet werden. ‚Die Neue Woche‘ hat nachgefragt, wie es um die Gleichberechtigung der Frauen im Bayerischen Wald steht.

In Bayern gibt es seit 1. Juli 1996 das bayerische Gleichstellungsgesetz, das die Landkreise in Bayern zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet. Im Landkreis Freyung-Grafenau hat seit 2003 Getrud Seidl nun dieses Amt inne. Sie hat in ihrer Funktion im Wesentlichen zwei zentrale Aufgaben.

Sicherung der Gleichberechtigung

Intern: Die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Beschäftigten der Kommunen zu sichern. Extern: Kontakte mit Frauenverbänden zu knüpfen und sich zu vernetzen sowie Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen zu sein und ihre Belange zu vertreten.

Im Landratsamt selbst sei diesbezüglich schon viel erreicht worden, erzählt sie. 15 der 36 Führungspositionen konnten bis heute mit Frauen besetzt werden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 41 Prozent. Im Gegensatz dazu sind die Frauen im Kreistag dramatisch unterrepräsentiert. Neun Frauen stehen 51 Männern gegenüber.

Die ganze Story zum Nachlesen über diesen PDF-Link (Seite 6); ‚Die Neue Woche‘, Ausgabe KW 18/17.

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