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Sonntag, Mai 5, 2024

Hilfe für ukrainische Künstlerinnen und Künstler

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Sonderfonds mit 500.000 Euro für Kunst- und Kulturprojekte mit Ukraine-Bezug

Bayern. „Um ein Zeichen der Solidarität zu setzen, stellt die Bayerische Staatsregierung eine halbe Million Euro als Sonderfonds für Kunst- und Kulturprojekte mit Ukraine-Bezug bereit. Damit sollen neue kulturelle Projekte, die der Präsentation ukrainischer Künstlerinnen und Künstler oder ukrainischer Kunst dienen, unterstützt werden. Wir wissen um die verbindende Kraft von Kunst und Kultur. Wir brauchen sie mehr denn je“, sagt Regierungspräsident Rainer Haselbeck.

Die Förderung erfolgt über den Kulturfonds Bayern 2022 und erfasst neue Vorhaben mit überregionaler Bedeutung, die von einem nichtstaatlichen Träger mit Sitz in Bayern ohne Gewinnerzielungsabsicht im Jahr 2022 durchgeführt werden. Gefördert werden können z.B. Sonderproduktionen nichtstaatlicher Theater, Konzerte professioneller Künstler, Sonderausstellungen ukrainischer Kunst, Literaturveranstaltungen oder Mischformen hieraus. Förderfähig sind jedoch nur Veranstaltungen, bei denen die Präsentation von ukrainischer Kunst und Kultur oder Künstlerinnen und Künstler im Vordergrund stehen.

Mit dem Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Abweichend vom üblichen Regel-Fördersatz können bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

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