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Montag, April 29, 2024

Die Vogelgrippe (Geflügelpest) breitet sich weiter aus – strengere Vorsorgemaßnahmen nötig

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Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung – Geflügelausstellungen, -märkte und –schauen untersagt

Europaweit breitet sich die Vogelgrippe (Hochpathogene Aviäre Influenza kurz HAPI) bei Wildvögeln wieder aus, zuletzt in Geflügelhaltungen in der Schweiz und Österreich. Bereits seit Mitte Oktober kommt es auch in Deutschland zu vermehrten Nachweisen. In Bayern gibt es inzwischen drei von der HAPI bei Wildvögeln betroffene Regierungsbezirke, in einem der dabei betroffenen Landkreise erfolgte auch bereits eine Verschleppung in einen Hausgeflügelbestand mit etwa 50 Tieren.


Da eine vorbeugende Impfung von Geflügel gegen den Erreger der Aviären Influenza nicht möglich ist, besteht die einzige Möglichkeit, Hausgeflügelbestände zu schützen, in vorbeugenden Hygienemaßnahmen. Aufgrund dessen wurden in ganz Bayern durch die Landkreise strengere Schutzmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen angeordnet. Auch der Landkreis Freyung-Grafenau hat deshalb am gestrigen Mittwoch, 30. November 2022, mit Wirkung zum heutigen Donnerstag, 1. Dezember 2022, eine entsprechende Allgemeinverfügung für das gesamte Landkreisgebiet erlassen, in der ab sofort unter anderem auch Geflügelausstellungen, -märkte und –schauen untersagt werden.


Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder
auch indirekt erfolgen. Um Geflügelhaltungen im Landkreis zu schützen und den Eintrag oder die Verschleppung des Virus in bzw. aus Nutzgeflügelbestände zu vermeiden, sollten Stallungen z.B. mit eigener Schutzkleidung und separaten Schuhen betreten werden und auch separate Gerätschaften verwendet werden. Futter und Einstreu muss vor Wildvögeln geschützt gelagert werden. Ställe müssen gegen unbefugten Zutritt geschützt werden. Hilfreiche Checklisten und Broschüren können beispielsweise auch über die Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heruntergeladen werden.


Ein allgemeines Aufstallungsgebot wurde im Landkreis Freyung-Grafenau noch nicht angeordnet. Trotzdem empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Kontakt von Hausgeflügel zu empfänglichen Wildvögeln verhindert wird und Ställe sowie Ausläufe durch sichere Einzäunung und Dachabdeckung so gestaltet werden, dass ein direkter Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln sicher vermieden werden kann. Die Krankheit kann auch über gemeinsame Nutzung von Oberflächenwasser wie Teiche übertragen werden, Hausgeflügel sollte deshalb nicht mit Wasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Hausgeflügel sollte keinen Zugang zu Teichen haben, an denen Wildenten oder -gänse vorkommen. Zusätzlich zu den Biosicherheitsmaßnahmen, welche im Einzelnen in der Allgemeinverfügung (zu finden in den Amtsblättern auf der Homepage des Landkreises) nachgelesen werden können, wurde auch ein Verbot der Fütterung bestimmter Wildvögel festgelegt. Betroffen vom Fütterungsverbot sind aber nicht Singvögel und andere Gäste in heimischen Futterhäuschen, sondern z.B. wildlebendes Wassergeflügel wie Enten, Gänse oder Schwäne.

Über die Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung unserer Hausgeflügelbestände. Von dem Virus betroffenes Geflügel verendet oder muss gekeult werden. Dies betrifft auch kleine und Kleinsthaltungen von Geflügel, z.B. von Hobbyhaltern. Ausnahmen sind hier leider nicht vorgesehen. Die derzeitigen Erkrankungen bei Vögeln werden durch den H5-Subtyp der Aviären Influenza verursacht. Infektionen des Menschen durch diesen Subtyp sind bislang nicht bekannt. Von Lebensmitteln (Fleisch und Eiern), welche von Geflügel gewonnen werden, gehen bei ordnungsgemäßem, hygienischem Umgang ebenfalls keine Gefahren aus. Der allgemeine Grundsatz, dass Geflügelfleisch nur gut durchgegart gegessen werden sollte, gilt ohnehin. Auch das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab.

Geflügelbestand meldepflichtig

Wer bisher seinen Geflügelbestand (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim zuständigen Landratsamt melden. Im Landkreis Freyung-Grafenau also beim Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (E-Mail: vetamt@landkreis-frg.de). In der schriftlichen Meldung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z. B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. Das Veterinäramt Freyung bietet auch einen kostenlosen Newsletterservice an. Zu diesem können sich Interessierte unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse unter vetamt@landkreis-frg.de anmelden. In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie Aktuelles und Wissenswertes aus dem Fachgebiet Veterinärwesen. Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veterinäramtes unter der angeführten Mailadresse oder unter der Telefonnummer 08551 57-3600 zur Verfügung.

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