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Sonntag, April 28, 2024

Weiterhin angepasste Corona-Regelungen bei einer erhöhten 7-Tages-Inzidenz im Landkreis

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Landratsamt FRG passt die staatlichen Vorgaben mit neuer Allgemeinverfügung an

FRG. Mit der seit 10. März 2021 gültigen Allgemeinverfügung des Landratsamts Freyung-Grafenau werden bisher schon geltende ergänzende Regelungen im Landkreis bis zum 28. März 2021 weiter fortgeführt. Anordnungen für Grenzgänger und Betriebe zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens aufgrund der Grenzregion zu einem Hochinzidenzgebiet/Virusmutationsgebiet wurden unverändert weiter geführt.

Mit der nun seit Dienstag gültigen Allgemeinverfügung des Landratsamts wurden ergänzende Regelungen, wie weitere Besuchs- und Schutzregelungen für Altenheime, Seniorenresidenzen und weitere Einrichtungen der häuslichen Pflege in leicht angepasster Form fortgeführt.

So wurde beispielsweise für Altenheime und Seniorenresidenzen die Möglichkeit der Testung mit Selbsttests für Besucher in Heimen aufgenommen. Sofern der Besucher nun einen originalverpackten, selbst erworbenen, zugelassenen Antigen-Test mit sich führt und diesen vor Ort in der Einrichtung unter Beobachtung an sich selbst vornimmt, und dieser negativ ausfällt, ist ihm der Zutritt möglich.

Ebenso wurde die zweimalige Testpflicht für Personal der Altenheime und Seniorenresidenzen aufgrund einer aktuellen Inzidenz von über 100 angeordnet, da auch im Landkreis Freyung-Grafenau nicht alle Bewohner und Mitarbeiter ini den Heimen geimpft sind. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter dieser Einrichtungen ist dazu verpflicht, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Kalenderwoche, in denen der Mitarbeiter zum Dienst eingeteilt ist, einen Point-of-care (PoC)-Antigen-Test („Corona-Schnelltest“) oder PCR auf SARS-CoV-2 an sich durchführen zu lassen. Die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Tests zu organisieren und zu kontrollieren.

Wird der maßgebliche Inzidenzwert von 100 im Landkreis Freyung-Grafenau unterschritten, so wird dies im Amtsblatt ortsüblich bekanntgegeben, und die Regelung entfällt.

Die bisherigen Regelungen für die Krankenhäuser entfallen mit dieser neuen Allgemeinverfügung. Hier werden die Kliniken Am Goldenen Steig in Verbindung mit dem Gesundheitsamt eigenständige Festlegungen treffen.

Mit der am Montag im Landkreis Freyung-Grafenau in Kraft getretenen neuen Allgemeinverfügung werden die derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen der aktuellen Situation im Landkreis angepasst. Die detaillierten Regelungen dieser Allgemeinverfügung findet man auf der Homepage des Landratsamts unter https://www.freyung-grafenau.de/amtsblaetter/.

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