Allgemeinverfügung bleibt bis 27. August 2021 in Kraft
Passau. Die bereits bestehende Allgemeinverfügung der Stadt Passau zur Regelung des nächtlichen Alkoholkonsumverbots (täglich von 22 bis 6 Uhr) wird bis 27. August 2021 verlängert. Demnach gilt weiterhin in definierten Bereichen ein Verbot, alkoholartige Getränke in offenen oder geöffneten Behältnissen mit sich zu führen. Ausgenommen bleibt der Alkoholkonsum in konzessionierten Außenbereichen von Gaststätten – entsprechende Schilder im Stadtgebiet weisen auf diese Geltungsbereiche hin.