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Montag, April 29, 2024

Neue Corona-Regeln im Landkreis Deggendorf

Lesestoff

Ab 6. Mai und ab 10. Mai 2021

Deggendorf. Das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege hat mit einer Änderungsverordnung vom 5. Mai 2021 weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene ermöglicht. Ebenso ergaben sich im Bereich Schulen und Kinderbetreuung Änderungen.

Erleichterung für geimpfte und genesene Personen (gültig ab 6. Mai 2021)

Für

  1. vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind (geimpfte Personen), oder
  2. über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt (genesene Personen),

und die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen und bei denen keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist, gelten ab 6. Mai 2021 folgende Erleichterungen:

a) Soweit im Bundesrecht oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.
ACHTUNG!; dies giltl nicht im Anwendungsbereich von § 9 (Besuchsregelungen in Seniorenheimen, vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung).

b) Die Ausgangssperre findet auf Geimpfte und Genesene Personen keine Anwendung.

c) Bei privaten Zusammenkünften bei denen geimpfte und genesenen als sonstige Personen teilnehmen, bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Was gilt als Nachweis?

Geimpfte Personen
Hier ist derzeit nur der Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung über die Impfung als Nachweis möglich. Seitens des Impfzentrums und der Gesundheitsverwaltung werden keine Bestätigungen ausgestellt.

Genesene Personen
Hier ist lediglich der PCR-Test zur Nachweisführung zugelassen.

Personen, die keine dieser Unterlagen vorweisen können, aber durch das Gesundheitsamt einen Abstrich erhalten haben, sollten sich an das Gesundheitsamt wenden (corona@lra-deg.bayern.de).

Antikörpertests sind nach aktuellem Stand nicht erforderlich und als Nachweis nicht zugelassen.

Kontaktbeschränkungen (gültig ab 6. Mai 2021)

Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften möglich ist, auch im Rahmen der bundesrechtlich geregelten Kontaktbeschränkung im Inzidenzbereich über 100 weiterhin zulässig ist, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Bei privaten Zusammenkünften, bei denen geimpfte und genesenen als sonstige Personen teilnehmen, bleiben diese bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Schulen (gültig ab 10. Mai 2021)

Ab 10. Mai 2021 wäre für die 1.-3. Klassen der Grundschulen sowie der 5. und 6. Klassen der Förderschulen Präsenzunterricht möglich, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 165 liegt.
Der Wert von 165 müsste an 5 Tagen hintereinander unterschritten werden, dann erfolgt eine Bekanntmachung, damit die Lockerung ab dem übernächsten Tag nach der Bekanntmachung gilt.

Bereich der Tagesbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Ab 10. Mai 2021 wäre die ausschließliche Betreuung von Schülerinnen und Schüler gestattet, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 165 liegt.
Der Wert von 165 müsste an 5 Tagen hintereinander unterschritten werden, dann erfolgt eine Bekanntmachung, damit die Lockerung ab dem übernächsten Tag nach der Bekanntmachung gilt.

Angebote der außerschulischen Bildung, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen (gültig ab 10. Mai 2021)

Ab 10.05.2021 wäre Präsenzunterricht an Hundeschulen zulässig, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 165 liegt.
Der Wert von 165 müsste an 5 Tagen hintereinander unterschritten werden, dann erfolgt eine Bekanntmachung, damit die Lockerung ab dem übernächsten Tag nach der Bekanntmachung gilt.

Nächtliche Ausgangssperre (gültig ab 6. Mai 2021)

Die nächtliche Ausgangssperre gilt ab 6. Mai 2021 nicht mehr für vollständig geimpfte Personoen und Genesene.

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