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Samstag, April 27, 2024

Mehr Homeoffice in Unternehmen

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Was heißt das?

Berlin. Gestern trafen sich Bund und Länder zu einem weiteren Corona-Gipfel und einigten sich über weitere Vorgaben, um das Virus einzudämmen. Auch das Thema Homeoffice stand auf dem Plan, und auch hier kam man einen Schritt weiter – das Bundesarbeitsministerium soll Einzelheiten ausarbeiten.

So sollen die Arbeitgeber künftig ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause aus überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Diese Regelung soll bis 15. März 2021 gelten.

Per Verordnung soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die konkrete Umsetzung regeln. Ein neues Gesetz soll es aber nicht geben.

Die Eckpunkte eines ersten Entwurfs

Heil will die Arbeitgeber verpflichten, Bürobeschftägiten und ähnlichen Arbeiten Heimarbeit anzubieten, sofern am Ort des Unternehmens der Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschritten wird. In diesem Fall habe der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern keine zwingenden und betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen, so aus dem Entwurf der Ministerverordnung.

Und wenn kein Homeoffice möglich ist?

Wo kein Homeoffice möglich ist, müssen – laut dem Entwurf – strikte Abstandsregeln gelten. Nutzen mehrere Menschen ein Büro, müsse für jeden mindestens eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern sollten die Arbeitgeber die Belegschaft in möglichst kleine Arbeitsgruppen einteilen.

Können die Abstandsregeln oder die Raumbelegung nicht eingehalten werden, so hat der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken bereitzustellen, die die Beschäftigten dann auch tragen müssten.

In den Coroan-Hotspots (mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) solle die Belegschaft mit mindestens 50 regelmäßig anwesenden Beschäftigten wöchentlich einem Antigen-Schnelltest unterzogen werden; so zumindest berichtet das ‚Handelsblatt‘ zusätzlich.

Kontrollen?

Für viele Unternehmen ist Homeoffice längst eine Selbstverständlichkeit. Doch es gibt auch zahlreiche Arbeitgeber, die das nicht so gerne sehen. Und somit soll künftig kontrolliert werden, ob die Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen, Homeoffice anzubieten. Dafür zuständig wäre dann die Arbeitschutzkontrollbehörden.

Drohen Bußgelder?

Wie die ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ herausgefunden haben soll, würden Unternehmen, die ihren Beschäftigten ohne wichtigen Grund das Arbeiten im Homeoffice verweigern, mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Weiter hätten dann die Arbeitgeber zu befürchten, dass ihnen der Betrieb im betroffenen Bereich untersagt wird, so berichtet es die Zeitung weiter.

Generelles Recht auf Homeoffice?

Hubertus Heil befürwortet ein solches Recht zwar, dennoch ist man sich innerhalb der Koalition nicht einig. Das ursprüngliche Vorhaben des Arbeitsministers, Arbeitnehmern einen Anspruch auf bis zu 24 Homeoffice-Tagen zuzugestehen, ist bei der Union auf Widerstand gestoßen.

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