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Sonntag, April 28, 2024

Corona-Maßnahmen: Das sind die neuen Beschlüsse

Lesestoff

Wie geht es weiter mit Schulen, private Treffen, Weihnachten…

Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben sich offenbar auf ein weiteres Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt.

Der Teil-Lockdown wird vorerst bis zum 20. Dezember verlängert.

Corona-Hotspots

Bund und Länder haben einen Hotspot-Wert vereinbart. Somit müssten die Corona-Regeln erst ab einer Inzidenz von 200 deutlich verschärft werden.

Schulen

Ab einer regionalen Inzidenz von über 200 und ab Klasse 8 (außer Abschlussklassen) soll es zusätzliche Maßnahmen zur besseren Einhaltung der AHA-Regeln, beispielsweise Hybrid- oder Wechselunterricht, geben. Auch das Thema bezüglich zusätzliche Schülerbusse wurde intensiv diskutiert. Die Passage bezüglich Finanzierung wird offenbar gestrichen; die Verkehrsminister in den Ländern sollen das Problem klären.

Werden Schüler positiv getestet, sollen diese gemeinsam mit ihren Mitschülern (in der Regel somit die Schulklasse) sofort in eine fünftägige Quarantäne gehen müssen. Auch die Tage am Wochenende sollen mitgezählt werden. Nach diesen fünf Tagen sollen die betroffenen Schüler einen Schnelltest durchführen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Positiv getestete Schüler sollen alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt.

Dem Beschluss zufolge sollen die Lehrer wegen „des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts“ nicht in diese „Clusterisolation“ einbezogen werden.

Weihnachtsferien

Diese sollen am 19.12. beginnen – Ausnahmen sind Bremen und Thüringen. Diese beiden Länder behaltne sich – laut Beschluss – eine länderindividuelle Regelung vor.

Einzelhandel

Die Maskenpflicht wird erweitert. Somit gilt diese künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Weihnachtseinkäufe sollten möglichst unter der Woche getätigt werden. In den Läden darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten (dies ab einer Ladenfläche von insgesamt 800 Quadratmetern). Die Läden sind dazu angehalten, ein entsprechendes Einlassmanagement zu organisieren.

Weihnachten

Hier soll es eine Sonderregelung geben. Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen werden vom 23. Dezember bis 1. Januar erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre sind in beiden Fällen ausgenommen. Ziel wäre es, dass nur die „engsten Familienmitglieder“ zusammen seien, auch an Silvester soll es keine „Partys“ geben.

Kultur und Restaurants

Weiterhin müssten die Kultureinrichtungen (Museen, Kinos, Theater) geschlossen bleiben.

Auch Restaurants und gastronomische Einrichtungen sind weiterhin davon betroffen und müssten geschlossen bleiben; dies vorläufig bis Anfang Januar und somit bis zur nächsten Lagebeurteilung.

Silvester, Feuerwerk

Ein generelles Böllerverbot kommt wohl nicht zur Anwendung. Öffentliche Feuerwerke werden aber untersagt.

Skiurlaub

Auch hier soll es ein generelles Verbot nicht geben, aber Skiurlaube sollten bis 10. Januar vermieden werden – es handelt sich somit um einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger. Das weitere Vorgehen würde dann auf europäischer Ebene diskutiert werden – entsprechende Gespräche laufen derzeit.

Bahnfahrten

Auch hier soll die DB im Fernverkehr weitere Maßnahmen ergreifen. Für die Wintermonate wären dann grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze im ICE buchbar. Die Gangplätze sollen bei der Reservierung überwiegend geblockt respektive gesperrt werden – pro Doppelsitz nur noch ein Sitzplatz buchbar resepktive reservierbar.

Bei Sitzgruppen mit Tischen können nur noch diagonal gegenüberliegende Sitzplätze gebucht werden.

Risikogruppen

Zum Schutz von Risikogruppen (beispielsweise ältere und kranke Menschen) würde man den Einsatz von Corona-Schnelltests forcieren und ausdehnen. So sollen ab 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat möglich werden.

Kliniken

Wie man den Kliniken finanziell unter die Arme greifen soll, darüber konnte kein Konsens erzielt werden.

Finanzhilfen

Weitere Finanzhilfen in der Höhe von voraussichtlich 17 Milliarden Euro sind für vom Lockdown betroffene Unternehmen geplant.

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