8.9 C
Hutthurm
Sonntag, April 28, 2024

Corona-Krise: Eilrechtsschutz gegen Passauer Allgemeinverfügung abgelehnt

Lesestoff

Verwaltungsgericht bestätigt Maßnahmen der Stadt Passau

Die Stadt Passau hat aufgrund des sprunghaften Anstiegs der 7-Tages-Inzidenz bei den Corona-Infektionen am 27. November eine neue Allgemeinverfügung mit schärferen Maßnahmen erlassen, um die Ausbreitung zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dagegen hat eine Bürgerin gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht, der nun per Beschluss vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg vollumfänglich abgelehnt wurde. In einem zweiten Verfahren ging es um die verschärfte Maskenpflicht bei Versammlungen beziehungsweise Demonstrationen, die gerichtlich ebenfalls bestätigt wurde.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Auch wenn steigende Fallzahlen eine schnelle Reaktion erfordern, sind wir stets darum bemüht, die notwendigen Maßnahmen auf einer soliden Rechtsgrundlage zu beschließen. Es ist daher sehr erfreulich, dass das Bayerische Verwaltungsgericht keinerlei Einwände gegen unser Vorgehen hat. Nur so schaffen wir Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung, was gerade dann besonders wichtig ist, wenn sich die Lage zuspitzt und härtere Regeln vonnöten sind.“

Unter anderem hat die Stadt Passau in der Allgemeinverfügung allgemeine Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen von Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes, Maskenpflicht bei Besuchen von Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften sowie weiterhin im gesamten Innenstadtbereich und ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen festgelegt. Die Geltungsdauer erstreckt sich zunächst auf den Zeitraum von 28. November bis 4. Dezember. Der Kläger wollte durch einen Eilantrag die Anordnung einer aufschiebenden Wirkung erreichen, damit die Allgemeinverfügung der Stadt Passau sofort und bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens außer Kraft gesetzt wird. Nach umfangreicher Stellungnahme seitens der Stadt Passau lehnte das Verwaltungsgericht den Eilantrag ab und begründete dies mit mangelnden Erfolgsaussichten auch im Hauptsacheverfahren. „Das Gericht folgt vollumfänglich der Begründung der Allgemeinverfügung vom 27.11.2020 und sieht insoweit von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab“, heißt es in dem Beschluss.

In einem zweiten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg wurde im Wege des Eilrechtsschutzes ferner beantragt, von der in der Hotspot-Maßnahmen-Allgemeinverfügung geregelten verschärften Maskenpflicht für Versammlungen beziehungsweise Demonstrationen abzusehen. Der Antragsteller wollte im Rahmen zweier angemeldeter Versammlungen sichergestellt haben, dass von den Demonstranten keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das Gericht lehnte das ab und bestätigte vollumfänglich die durch die Stadt Passau festgelegte Regelung. Es stellte dazu fest, dass Gerichte nicht dazu da seien, „überflüssige, nutzlose und mutwillige Prozesse“ zu führen.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge