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Freitag, April 26, 2024

2,66 Millionen Personen in Bayern im Alter von 65 Jahren oder mehr erhielten 2020 Rentenleistungen

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Durchschnittliche Rentenzahlung pro Person: 16 083 Euro

Nach vorläfigen Ergebnissen des Bayerischen Landesamt für Statistik zufolge, wurden im Jahr 2020 an insgesamt 2,66 Millionen Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr – mit Wohnsitz in Bayern – insgesamt rund 42,83 Milliarden Euro an Rentenleistungen ausgezahlt – das sind im Durchschnitt 16 083 Euro, wobei männliche Rentenbezieher mit 18 371 Euro durchschnittlich höhere Leistungen erhielten als Rentenbezieherinnen mit 14 331 Euro.

Dabei erhielten rund 95 Prozent der männlichen und rund 98 Prozent der weiblichen Rentenempfänger im Alter von 65 Jahren oder mehr Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Etwa 6 Prozent der männlichen und knapp 6 Prozent der weiblichen Rentenbezieher im Alter von 65 Jahren oder mehr, bezogen Leistungen aus der landwirtschaftlichen Alterskasse; mit durchschnittlichen Bruttojahresleistungen in Höhe von 5 963 bzw. 5 223 Euro. Nur 2,4 Prozent der Rentner und 1,2 Prozent der Rentnerinnen in der genannten Altersgruppe bezogen Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Hier betrugen die ausgezahlten durchschnittlichen Bruttojahresleistungen 29 890 Euro bei den Männern bzw. 20 444 Euro bei den Frauen. Diese Arten der Rentenleistungen zählen zu der sogenannten Basisversorgung und unterliegen dabei dem Besteuerungsgesetz des Kohortenprinzips.

Leistungen aus privaten Rentenversicherungen oder aus betrieblicher Altersversorgung bezogen 36,4 Prozent der Rentenempfänger und 31,9 Prozent der Rentenempfängerinnen. Diese Arten von Rentenleistungen unterliegen dem Ansatz der vollen nachgelagerten Besteuerung oder der Ertragswertbesteuerung, abhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht. Die durchschnittliche Höhe der Bruttoleistungen aus diesen Zusatzversorgungen belief sich auf 4 963 Euro für das Jahr 2020 bei den Männern und auf 3 924 Euro bei den Frauen.

Zu beachten; bei diesen Zahlenwerten ist es jeweils so, dass ein und diesselbe Person gleichzeitig aus mehreren Rentenarten Leistungen für das Jahr 2020 bezogen haben kann.

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