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Freitag, April 26, 2024

Vogelgrippe breitet sich weiter aus

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Strengere Vorsorgemaßnahmen auch im Landkreis FRG notwendig

FRG. Europaweit sind mittlerweile alle EU-Mitgliedsstaaten von der Vogelgrippe bei Wildvögeln betroffen. In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 über 500 Fälle bei Wildvögeln und 36 Ausbrüche bei Hausgeflügel aufgetreten. In Bayern tritt die Krankheit seit Mitte Februar gehäuft auf und wurde mittlerweile in 13 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bei insgesamt 23 Wildvögeln und in drei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen. Dabei waren von der Vogelgrippe sowohl große Tierbestände, als auch kleine Hobbyhaltungen betroffen.

Die starken Kälteperioden Anfang Februar haben viele Wildvögel körperlich geschwächt. Zudem haben sich die Tiere vermehrt an den dann eisfrei gebliebenen Gewässern gesammelt. Das führt natürlich zu stärkerem Infektionsdruck. Im Februar und März findet zudem der Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel statt, deshalb ist eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe leider zu befürchten.

Aufgrund der weiteren Ausbreitung der Aviären Influenza wurde es erforderlich, wieder strengere Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen festzulegen. Auch der Landkreis Freyung-Grafenau hat deshalb am 08.03.2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen. In der BRD wurden drei Viertel der HPAIV-positiven Wildvögel in unmittelbarer Nähe zu Gewässern gefunden. Das bedeutet, dass in diesen Bereichen eine besonders große Gefahr für die Übertragung der Vogelgrippe von Wasservögeln auf Hausgeflügel besteht.

Für Geflügelhaltungen in Risikogebieten musste deshalb ein Aufstallungsgebot angeordnet werden. In einer zentralen Auswertung wurden dabei entsprechend des individuellen Risikos Gebiete um verschiedene Flussläufe und um mehrere Stillgewässer als Risikogebiete festgelegt. In diesen Gebieten muss Hausgeflügel in geschlossenen Ställen oder in nach oben und zu den Seiten gesicherten Abgrenzungen gehalten werden.

Es empfiehlt sich grundsätzlich in allen Geflügelhaltungen darauf zu achten, dass der Kontakt Hausgeflügel zu empfänglichen Wildvögeln verhindert wird und Ställe sowie Ausläufe durch sichere Einzäunung und Dachabdeckung so gestaltet werden, dass ein direkter Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln sicher vermieden werden kann.
Da eine vorbeugende Impfung von Geflügel gegen den Erreger der Aviären Influenza nicht möglich ist, besteht die einzige Möglichkeit, Hausgeflügelbestände zu schützen, in vorbeugenden Hygienemaßnahmen.

Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder auch indirekt übertragen werden.

Deshalb sollten Stallungen z. B. mit eigener Schutzkleidung und separaten Schuhen betreten und auch separate Gerätschaften verwendet werden. Futter und Einstreu muss vor Wildvögeln geschützt gelagert werden. Ställe müssen gegen unbefugtem Zutritt geschützt werden.

Hilfreiche Checklisten und Broschüren können beispielsweise auch über die Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heruntergeladen werden.

Derzeit werden dem Veterinäramt auch vermehrt einzelne tote Singvögel, v.a. Grünfinken und Erlenzeisige gemeldet. Weltweit hat es bislang aber kaum Übertragungen der Vogelgrippe auf Singvögel gegeben. Gerade im Frühjahr kommt es häufiger vor, dass Singvögel verenden. Die Tiere sind vom Winter geschwächt und häufig sind dann Erreger wie Salmonellen oder Parasiten wie Trichomonaden Schuld am Tod der Tiere. Singvögel dürfen auch weiterhin gefüttert werden, allerdings sollte die Futterplatzhygiene beachtet werden. In normalen Futterhäuschen, in denen Vögel auf das angebotene Futter koten können besteht die Gefahr, dass sich gesunde Vögel durch Futter, welches mit dem Kot kranker Vögel verunreinigt ist, infizieren.

Die Vogelgrippe kann auch über gemeinsame Nutzung von Oberflächenwasser wie Teiche übertragen werden, Hausgeflügel sollte deshalb nicht mit Wasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Hausgeflügel sollte keinen Zugang zu Teichen haben, an denen Wildenten oder -gänse vorkommen.

Zusätzlich zu den Biosicherheitsmaßnahmen, welche im Einzelnen in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden können, wurde auch bereits Anfang Februar auch ein Verbot der Fütterung bestimmter Wildvögel festgelegt.

Betroffen vom Fütterungsverbot sind aber nicht Singvögel und andere Gäste in heimischen Futterhäuschen, sondern z. B. wildlebendes Wassergeflügel wie Enten, Gänse oder Schwäne.

Die Vogelgrippe ist eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung unserer Hausgeflügelbestände. Von dem Virus betroffenes Geflügel verendet oder muss gekeult werden. Dies betrifft auch kleine und Kleinsthaltungen von Geflügel, z. B. als Hobby. Ausnahmen sind hier leider nicht vorgesehen.

Von Lebensmitteln (Fleisch und Eiern), welche von Geflügel gewonnen werden, gehen bei ordnungsgemäßem, hygienischem Umgang keine Gefahren aus. Der allgemeine Grundsatz, dass Geflügelfleisch nur gut durchgegart gegessen werden sollte, gilt ohnehin. Auch das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab.

Wer bisher seinen Geflügelbestand (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim zuständigen Landratsamt melden. Bei uns im Landkreis Freyung-Grafenau also beim Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (E-Mail: vetamt@landkreis-frg.de). In der schriftlichen Meldung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z. B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.

Das Veterinäramt Freyung bietet auch einen kostenlosen Newsletterservice an. Zu diesem können sich Interessierte unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse unter vetamt@landkreis-frg.de anmelden. In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie Aktuelles und Wissenswertes aus dem Fachgebiet Veterinärwesen. Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veterinäramtes unter der angeführten Mailadresse oder unter der Telefonnummer 08551 57-380 zur Verfügung.

Das dazugehörige Kartenmaterial findet man auf der Homepage des Landratsamtes unter https://t1p.de/Vogelgrippe (Amtsblätter) oder direkt als PDF unter diesem Link.

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