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Freitag, März 29, 2024

Ab Freitag striktere Corona-Regelungen in der Stadt Passau

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7-Tage-Inzidenz den dritten Tag in Folge über Wert von 100

Passau. Entsprechend den Angaben des RKI liegt der Wert der 7-Tage-Inzidenz den dritten Tag in Folge über dem Wert von 100.

Entsprechend der derzeit gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss deshalb die Stadt Passau dies auch bekanntmachen. Ab Freitag, 12. März 2021 (0.00 Uhr) gelten damit folgende in der Verordnung vorgesehenen Corona-Regelungen:

Kontaktbeschränkung

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, im privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist erlaubt mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person.

Nächtliche Ausgangssperre

In der Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn, dies ist entsprechend § 26 BaylfSMV begründet.

Sport

Die Sportausübung ist wie folgt zulässig: nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (siehe oben) – die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

Handel und Dienstleistungen

Die Öffnung von für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften (z.B. Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkte) ist erlaubt. Auch Buchhandlungen dürfen öffnen. Die Möglichkeit von „click & collect“ anzubieten, ist gegeben.

Kulturstätten

Die Kulturstätten, insbesondere auch Museen und Ausstellungen, sind geschlossen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen

Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind grundsätzlich in Präsenzform untersagt. Ausnahmen regelt § 20 Abs. 3 BaylfSMV.

Nach wie vor bestehen Abstandsgebot, Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen bzw. stark frequentierten Flächen.

Eine Aufhebung dieser strengen Regelung kann erst erfolgen, wenn die Stadt Passau an drei Tagen in Folge den Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 laut RKI unterschreitet. Dies wäre frühestens für kommenden Sonntag möglich. Die Stadt Passau wird eine erneute Änderung der Regelungen selbstverständlich baldmöglichst bekanntmachen.

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