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Dienstag, Mai 7, 2024

Vogelgrippe im Landkreis Freyung-Grafenau nachgewiesen

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Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln weiterhin verhindern – Auch kleine Geflügelhaltungen melden

Landkreis Freyung-Grafenau. Bei einem im Landkreis aufgefundenen Greifvogel wurde die Vogelgrippe (Geflügelpest) nachgewiesen. Das Landratsamt weist deshalb noch einmal auf die bereits im Dezember 2021 per Allgemeinverfügung erlassenen Verhaltensregeln zum Umgang mit der Vogelgrippe hin. Der wichtigste Punkt dabei wäre, dass der Kontakt von Hausgeflügel zu empfänglichen Wildvögeln verhindert werden muss. Außerdem ruft das Amt alle, die ihre Geflügelbestände bisher nicht gemeldet haben, dazu auf, dies nachzuholen, auch Hobbyhalter.

Nachgewiesen wurde das Vogelgrippe-Virus (Fachbegriff: hoch pathogene aviäre Influenza, HPAI) in Proben aus dem Körper eines toten Mäusebussards, der in der Nähe von Finsterau gefunden wurde. Laut Laborergebnis handelt es sich um den Subtyp H5 des Virus, welcher grundsätzlich auch auf den Menschen übertragen werden kann.

Da eine vorbeugende Impfung von Geflügel gegen den Erreger der aviären Influenza nicht möglich ist, besteht die einzige Möglichkeit, Hausgeflügelbestände zu schützen, in vorbeugenden Hygienemaßnahmen.

In allen Geflügelhaltungen muss darauf geachtet werden, dass der Kontakt von Hausgeflügel zu empfänglichen Wildvögeln verhindert wird und Ställe sowie Ausläufe durch sichere Einzäunung und eine dichte Dachabdeckung so gestaltet werden, dass ein direkter Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln sicher vermieden werden kann.

Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder auch indirekt erfolgen. Deshalb sollten Stallungen beispielsweise mit eigener Schutzkleidung und separaten Schuhen betreten und auch separate Gerätschaften verwendet werden. Futter und Einstreu muss vor Wildvögeln geschützt gelagert werden. Ställe müssen gegen unbefugten Zutritt geschützt werden. Die Vogelgrippe kann auch über gemeinsame Nutzung von Oberflächenwasser wie Teiche übertragen werden, Hausgeflügel sollte deshalb nicht mit Wasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Hausgeflügel sollte zudem keinen Zugang zu Teichen haben, an denen Wildvögel oder -gänse vorkommen.

In der Allgemeinverfügung wurde zudem auch ein Verbot der Fütterung bestimmter Wildvögel festgelegt. Betroffen vom Fütterungsverbot sind aber nicht Singvögel und andere Gäste in heimischen Futterhäuschen, sondern z.B. wildlebendes Wassergeflügel wie Enten, Gänse oder Schwäne.

Von Lebensmitteln (Fleisch und Eiern), welche von Geflügel gewonnen werden, gehen bei ordnungsgemäßem, hygienischem Umgang keine Gefahren aus. Der allgemeine Grundsatz, dass Geflügelfleisch nur gut durchgegart gegessen werden sollte, gilt ohnehin. Auch das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab.

Wer bisher seinen Geflügelbestand (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim zuständigen Landratsamt melden. Im Landkreis Freyung-Grafenau also beim Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (vetamt@landkreis-frg.de). In der schriftlichen Meldung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.

Das Veterinäramt Freyung bietet auch einen kostenlosen Newsletter-Service an. Zu diesem können sich Interessierte unter Angabe der eigenen Email-Adresse unter vetamt@landkreis-frg.de anmelden. In unregelmäßigen Abständen erhält man dann Aktuelles und Wissenswertes aus dem Bereich Tierhaltung und Tierschutz.

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