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Sonntag, April 28, 2024

Vogelgrippe (Geflügelpest) breitet sich weiter aus

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Auch im Landkreis FRG werden strengere Vorsorgemaßnahmen notwendig

FRG. Mittlerweile sind alle EU-Mitgliedsstaaten von der Vogelgrippe bei Wildvögeln betroffen. Auch in fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es Ausbrüche bei Wildvögeln. Seit Ende Oktober 2020 sind in Deutschland über 500 Fälle bei Wildvögeln und 36 Ausbrüche bei Hausgeflügel aufgetreten. In Bayern gibt es inzwischen vier von der HAPI bei Wildvögeln betroffene Landkreise – in einem Landkreis in Bayreuth erfolgte auch bereits eine Verschleppung in einen Hausgeflügelbestand mit nur wenigen Tieren.

Da eine vorbeugende Impfung von Geflügel gegen den Erreger der Aviären Influenza nicht möglich ist, besteht die einzige Möglichkeit, Hausgeflügelbestände zu schützen, in vorbeugenden Hygienemaßnahmen. Aufgrund dessen wurden in ganz Bayern durch die Landkreise strengere Schutzmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen angeordnet. Auch der Landkreise Freyung-Grafenau hat deshalb am 2. Februar 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder auch indirekt übertragen werden.

Um Geflügelhaltungen im Landkreis zu schützen und den Eintrag oder die Verschleppung des Virus in bzw. aus Nutzgeflügelbeständen zu vermeiden, sollten Stallungen z.B. mit eigener Schutzkleidung und separaten Schuhen betreten werden – ebenso sollten auch separate Gerätschaften verwendet werden. Futter und Einstreu muss vor Wildvögeln geschützt gelagert werden. Ställe müssen gegen unbefugtem Zutritt geschützt werden.

Hilfreiche Checklisten und Broschüren können beispielsweise auch über die Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heruntergeladen werden.

Ein allgemeines Aufstallungsgebot wurde noch nicht angeordnet. Trotzdem empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Kontakt Hausgeflügel zu empfänglichen Wildvögeln verhindert wird und Ställe sowie Ausläufe durch sichere Einzäunung und Dachabdeckung so gestaltet werden, dass ein direkter Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln sicher vermieden werden kann.

Die Krankheit kann auch über gemeinsame Nutzung von Oberflächenwasser wie Teiche übertragen werden. Hausgeflügel sollte deshalb nicht mit Wasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Hausgeflügel sollte keinen Zugang zu Teichen haben, an denen Wildenten oder -gänse vorkommen.

Zusätzlich zu den Biosicherheitsmaßnahmen, welche im Einzelnen in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden können, wurde auch ein Verbot der Fütterung bestimmter Wildvögel festgelegt.

Betroffen vom Fütterungsverbot sind aber nicht Singvögel und andere Gäste in heimischen Futterhäuschen, sondern z. B. wildlebendes Wassergeflügel wie Enten, Gänse oder Schwäne.

Die Vogelgrippe ist eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung unserer Hausgeflügelbestände. Von dem Virus betroffenes Geflügel verendet oder muss gekeult werden. Dies betrifft auch kleine und Kleinsthaltungen von Geflügel, z. B. als Hobby. Ausnahmen sind hier leider nicht vorgesehen.

Die derzeitigen Erkrankungen bei Vögeln werden durch H5N5 und H5N8, Sybtypen der Aviären-Influenza verursacht. Infektionen des Menschen durch diese Subtypen sind bislang nicht bekannt.

Von Lebensmitteln (Fleisch und Eiern), welche von Geflügel gewonnen werden, gehen bei ordnungsgemäßem, hygienischem Umgang ebenfalls keine Gefahren aus. Der allgemeine Grundsatz, dass Geflügelfleisch nur gut durchgegart gegessen werden sollte, gilt ohnehin. Auch das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab.

Wer bisher seinen Geflügelbestand (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim zuständigen Landratsamt melden. Im Landkreis Freyung-Grafenau also beim Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (E-Mail: vetamt@landkreis-frg.de).

In der schriftlichen Meldung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z. B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.

Das Veterinäramt Freyung bietet auch einen kostenlosen Newsletterservice an. Zu diesem können sich Interessierte unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse unter vetamt@landkreis-frg.de anmelden. In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie Aktuelles und Wissenswertes aus dem Fachgebiet Veterinärwesen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veterinäramtes unter der angeführten Mailadresse oder unter der Telefonnummer 08551 57-380 zur Verfügung.

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