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Mittwoch, April 24, 2024

Vertragsnaturschutzprogramm

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Erstmals über 1 Mio. Euro in FRG

Landkreis Freyung-Grafenau. Erstmals in der Geschichte des Vertragsnaturschutzes in Niederbayern werden in einem Landkreis dieses Regierungsbezirks mehr als eine Million Euro an Landwirtinnen und Landwirten für die extensive Pflege von Wiesen und Weiden im Landkreis ausbezahlt. Die Zahlung geht an rund 480 Betriebe im Landkreis Freyung-Grafenau, welche im Gegenzug eine Fläche von ungefähr 1.900 Hektar besonders naturschonend bewirtschaften.

Das „Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)“ – so der offizielle Name – hat im Landkreis FRG eine lange Tradition. Was ehemals klein begonnen hat, hat inzwischen einen Umfang mit historischem Rekordausmaß angenommen. „Für nicht wenige Feuchtwiesen und blütenreiche Mähwiesen im Landkreis gibt es bereits seit Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts ununterbrochen jährlich eine Prämie des Bayerischen Umweltministeriums“, sagt Werner Simmet von der Unteren Naturschutzbehörde.

Die naturschonende Bewirtschaftung bedeutet, dass die Flächen erst ab dem 15. Juni oder ab dem 1. Juli eines Jahres das erste Mal gemäht werden. „In den jeweils fünf Jahren eines Förderzeitraums darf keinerlei Düngung oder Pflanzenschutzmittel auf diesen Flächen ausgebracht werden. Das ergibt eine Förderung von 470 Euro pro Hektar bzw. 500 Euro pro Hektar und ist bei uns die beliebteste Variante unter vielen Fördermöglichkeiten“, erläutert Werner Simmet und ergänzt: „Für die Verwendung eines Mähbalkens statt eines Kreiselmähwerks, oder wenn man zum Beispiel einen Motormäher benötigt oder die Flächen recht feucht sind, gibt es noch zusätzliche Prämien.“

Moorwiese mit einem Großbestand an Knabenkräutern bei Philippsreut (Foto: Landratsamt FRG)

Die Auszahlung der VNP-Fördergelder 2021 wird durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen in diesen Tagen durchgeführt. „Auch die Auszahlung der Betriebsprämie, der Ausgleichszulage und die Fördergelder des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) erfolgen noch vor Weihnachten“, teilt Abteilungsleiter Johann Zimmermann vom Landwirtschaftsamt mit.

Wer einen Antrag auf Förderung seiner artenreichen Flächen für die kommenden fünf Jahre stellen möchte, sollte sich im Januar, spätestens aber bis Mitte Februar 2022, an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Freyung-Grafenau wenden. Zu beachten ist, dass die Mindestgröße je einzelner Fläche 500 Quadratmeter beträgt und erst ab einer Gesamtfläche von 3000 Quadratmetern eine Antragstellung möglich ist. Nach der fachlichen Beurteilung durch die Untere Naturschutzbehörde muss dann noch der VNP-Antrag online am AELF Regen eingereicht werden. Dieser Online-Antrag muss nach heutigem Stand bis spätestens 23. Februar 2022 erfolgen.

Artenreiche Waldwiese am Saußbach in der Nähe von Herzogsreut (Foto: Landratsamt FRG)

Wer das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) beantragen möchte, wendet sich direkt an das Landwirtschaftsamt (Telefonnummer 09921 608 0). Hier gilt der gleiche Antragszeitraum. Allerdings ist 2022 maximal eine einjährige Verpflichtungsdauer möglich, da durch die Agrarreform ab 2023 viele KULAP-Maßnahmen förderrechtlich nicht mehr möglich sein werden. Viele KULAP-Extensivierungsmaßnahmen werden nämlich dann in die Betriebsprämie integriert, in die sogenannte Erste-Säule der EU-Agrarfördermittel.

„Dass die Leistung der Landwirte durch ihre naturschonende Pflege mithilfe des VNP-Förderinstruments eine spürbare Wirkung für jeden hat, ist auch ganz ohne Spezialkenntnisse leicht zu erfahren für diejenigen, die zum Beispiel Anfang Juni den Landkreis mit offenen Augen bereisen. Was dann in voller Blütenpracht steht, ist in aller Regel ein Ergebnis der Arbeit der teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte“, schwärmen Werner Simmet und Johann Zimmermann – und hoffen dabei inständig für die Natur und für den Menschen, dass der Engerling, also die Larve des Maikäfers, im nächsten Jahr nicht zu sehr durch seinen Wurzelfraß im Grünland wütet. Denn dann würden diese herrlichen Flächen verloren gehen, vor allem wenn zusätzlich Sommerhitze und Trockenheit das Jahr bestimmen sollten.

Breitblättriges Knabenkraut, im Vordergrund Blätter der niedrigen Schwarzwurzel (ähnlich denen des Spitzwegerichs); beide Arten sind Besonderheiten auf Extensivwiesen (Foto: Landratsamt FRG)
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