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Samstag, Mai 4, 2024

Verkehrsüberwachung und -kontrollen unverzichtbar

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Jahresstatistik 2016 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts weist deutlich mehr Verkehrsverstöße aus

Bayern. Die heutige Vorstellung der Jahresstatistik des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes (PVA) war mit einer klaren Botschaft verbunden: Eine Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer ist unabdingbar, um Bayerns Straßen sicherer zu machen. Die Zunahme der Geschwindigkeitsverstöße um gut 12 Prozent und der Abstandsverstöße um mehr als 21 Prozent stellt mit erschreckender Deutlichkeit die zwingende Notwendigkeit von Kontrollen unter Beweis. „Mit Aufklärung alleine lassen sich viele der Verkehrsteilnehmer leider nicht zu einem Umdenken bewegen“, brachte es Timo Payer, der Präsident der für ganz Bayern zuständigen Behörde, auf den Punkt. „Geldbußen und manchmal sogar Fahrverbote sind unerlässlich, um den Verkehrssündern deutlich zu machen, dass sie das eigene Leben und das anderer aufs Spiel setzen“, stellte Payer weiter fest.

Seine Ausführungen verdeutlichte der PVA-Leiter mit einigen Beispielsfällen, die nur die Spitze des Eisberges darstellen:
Der „Geschwindigkeitsrowdy 2016“ raste mit 232 km/h bei erlaubten 100 km/h über eine Bundesstraße. Drei Monate Fahrverbot und 1.200 EUR Geldbuße waren die Quittung für den 49-jährigen Autofahrer.
Die Flucht vor einer Polizeikontrolle und die dabei u.a. begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 76 km/h kamen einem 23-Jährigen teuer zu stehen: 2.000 EUR und 3 Monate Fahrverbot.
Ein 51-jähriger Brummifahrer konnte an Hand der Aufzeichnungen des Kontrollgerätes seines LKW´s überführt werden: Acht Geschwindigkeitsüberschreitungen von teilweise 45 km/h innerhalb von drei Tagen hatten ein Fahrverbot und 3.730 EUR Geldbuße zur Folge.

„Den Verkehrsteilnehmern muss klar sein, dass sich das Entdeckungsrisiko in Bayern deutlich erhöht hat“, erläuterte Payer. Mit dem nunmehr flächendeckenden Einsatz modernster Technik und ausgeweiteten Einsatzstunden soll das Ziel des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ erreicht werden: Die Zahl der Verletzten bis zum Jahr 2020 zu reduzieren und die Zahl der Verkehrstoten auf unter 550 zu senken.

Laut PVA-Statistik für das Jahr 2016 stieg die Zahl der im Verwarnungsbereich (bis 55 EUR) liegenden Verstöße um 4,43 Prozent auf 2.003.211.

Die schwerwiegenderen Delikte im Anzeigenbereich (ab 60 EUR) schlugen gar mit einer Erhöhung um 16,64 Prozent auf 581.368 zu Buche.
Es mussten 853.059 Bußgeldbescheide (+ 7,55 Prozent) mit 66.665 Fahrverboten (+ 13,46 Prozent) erlassen werden.
Die eingehenden Gesamtzahlungen der Verkehrssünder betrugen fast 128 Millionen EUR.

Uneinholbar führen dabei die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 1.226.552 Verfahren die Ahndungsstatistik an. Die Wichtigkeit der Verfolgung gerade dieser Verstöße begründete Payer mit der Tatsache, dass zu hohe Geschwindigkeit immer noch die Hauptursache bei schweren Verkehrsunfällen sei.
Die weiteren Plätze in der Ahndungsstatistik werden von den Verstößen im ruhenden Verkehr (914.151) und der Missachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes (93.302) eingenommen.

Fast schon traditionell stellt sich die Verteilung der 66.665 angeordneten Fahrverbote (2015: 58.757) dar: Mehr als die Hälfte entfielen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen (54,81 Prozent), der Rest hauptsächlich auf Alkohol- und Drogendelikte (21,47 Prozent) sowie zunehmend auf die äußerst risikoreichen Abstandsunterschreitungen (18,12 Prozent). „Zu dichtes Auffahren führt insbesondere auf Autobahnen immer wieder zu schrecklichen Unfällen, die es durch konsequente Kontrollen zu verhindern gilt“, ergänzte der Behördenleiter.

Die Polizei begegnet aber auch den Gefahren des Schwerlastverkehrs durch Übermüdung und gefährliche Ladung. So wurden 2.711 Bußgeldbescheide wegen Lenkzeitüberschreitungen und 1.266 wegen Verstößen nach dem Gefahrgutrecht erlassen.

Als positiv bewertete Präsident Payer die Tatsache, dass die Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren von der ganz überwiegenden Mehrheit der Betroffenen akzeptiert werden: Bei den Verwarnungen betrug die Einzahlungsquote 87,13 Prozent. Gegen Bußgeldbescheide wurde nur in 6,39 Prozent der Fälle Einspruch eingelegt.

Kein Pardon kennt man beim PVA zudem mit Verkehrssündern, die sich trotz rechtskräftiger Entscheidungen vor Zahlungen drücken wollen. 214.321 Mahnungen, 155.160 Vollstreckungsersuchen an die Finanzämter, 46.184 Erzwingungshaftandrohungen und 34.636 Anträge auf Erzwingungshaft wurden versandt. Etwa 9,2 Millionen EUR von ursprünglich Zahlungsunwilligen konnten somit eingetrieben werden. „Auch dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass sich die sogenannten Reichsbürger mit ihren rechtlich unhaltbaren Ansichten eher selbst schaden als um die gerechte Strafe herumkommen“, stellte der PVA-Präsident unmissverständlich fest. Erpressungs- und Bedrohungsversuche dieser Personen gegenüber seinen Bediensteten stellen eine Straftat dar und würden regelmäßig zur Anzeige gebracht.

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt leistet mit seiner Arbeit zusammen mit den Verkehrsüberwachungskräften der Polizei einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die Unfallstatistiken zeigen, Verkehrsüberwachung schützt Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer.

Die zur Veröffentlichung freigegebene Statistik 2016 ist als pdf.-Datei auf der Internetseite
https://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/news/presse/aktuell/index.html/261219
einsehbar.

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