18.8 C
Hutthurm
Montag, April 29, 2024

Unwetter 2017: Hilfe für Härtefälle

Lesestoff

Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass vom Unwetter in der Nacht vom 18. auf den 19. August geschädigte Privathaushalte in Härtefällen Notstandsbeihilfe erhalten können. Anlaufstelle ist das Landratsamt.

Bei den Notstandsbeihilfen handelt es sich um staatliche Mittel, die nur nach Maßgabe der bayerischen Härtefondsrichtlinien ausbezahlt werden können. Wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis einer existenziellen Notlage durch den Geschädigten. Er muss in jedem Fall auch die erforderlichen Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden und seine individuellen finanziellen Verhältnisse darlegen.

Antragsformulare sind online auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau (www.freyung-grafenau.de) abrufbar. Außerdem hat das Landratsamt auch ein Bürgertelefon für Unwettergeschädigte unter 08551 57 160 eingerichtet.

Anträge können direkt an das Landratsamt Freyung-Grafenau, Stichwort „Unwetter2017“, an unwetter2017@lra.landkreis-frg.de.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge