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Dienstag, April 30, 2024

Sportlerehrung des Landkreis Freyung-Grafenau

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Landkreis Freyung-Grafenau. Die großartigen Erfolge der Sportlerinnen und Sportler des Landkreis Freyung-Grafenau sollen bei einer Jubiläumssportlerehrung gewürdigt werden. Die Ehrungen aus den Jahren 2020 und 2021 konnten pandemiebedingt nicht stattfinden. Wie das Landratsamt mitteilt, sollen diese Auszeichnungen – sobald es die Situation erlaubt – gemeinsam mit der Jubiläumsehrung nachgeholt werden.

Die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler können durch ihre Sport- oder Schützenvereine dem Landratsamt Freyung-Grafenau vorgeschlagen werden. Dem Antrag auf Ehrung der Sportler sollten die Ergebnislisten und/oder Urkundenabschriften beigelegt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein: Der/die zu Ehrende muss als Mitglied eines Vereins aus dem Landkreis gestartet sein oder den Wohnsitz im Landkreis Freyung-Grafenau haben oder aus dem Landkreis stammen.

Die Ehrenplakette in Gold wird verliehen an Olympia-Medaillengewinner, für Platzierungen auf den Rängen 1 bis 3 bei Welt- und Europameisterschaften, an Deutsche Meister oder für Inhaber von Welt-, Europa- und Deutschen Rekorden.

Die Ehrenplakette in Silber wird verliehen für Platzierungen auf den Rängen 4 bis 8 bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften oder bei 2. Plätzen bei Deutschen Meisterschaften.

Die Ehrenplakette in Bronze wird verliehen für 3. Ränge bei Deutschen Meisterschaften, an Süddeutsche Meister, an Bayerische Meister oder für Bayerische Rekorde.

Es können nur Leistungen berücksichtigt werden, die bei Meisterschaften der Sport-Fachverbände erzielt wurden.

Außerdem sollen Vereine, die eine besonders erfolgreiche Nachwuchsförderung betreiben und dadurch eine überregionale Anerkennung erreicht haben, bei der Sportlerehrung geehrt werden. Auch hierfür können Vorschläge eingereicht werden.

Die Richtlinien und Antragsformulare können unter www.freyung-grafenau.de (Leben und Wohnen – Sport – Sportlerehrung) eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen sollen umgehend, spätestens aber bis Sonntag, 4. April 2022 bei Hannah Janouschek im Landratsamt Freyung-Grafenau (Wolfkerstraße 3, 94078 Freyung; Email hannah.janouschek@landkreis-frg.de) eingereicht werden.

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