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Samstag, April 27, 2024

SPD lässt nicht locker: Rettungshelfergleichstellung muss kommen

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Die Ungleichbehandlung zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst bei Einsätzen in Notfällen muss baldmöglichst ein Ende haben, meint der SPD-Abgeordnete Bernhard Roos. Denn während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch.

Wer Geschädigte und Angehörige betreut wie etwa die Kriseninterventionsteams oder wer sie mit Essen und Trinken versorgt, in Notunterkünften unterbringt oder für den Materialnachschub bei größeren oder längeren Einsätzen sorgt, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen selbst aufkommen. „Das ist ungerecht. Vor allem bei größeren Unglücken sind auch diese Rettungshelfer unverzichtbar. Auch ihr Einsatz  sollte daher entsprechende Anerkennung finden“, meint Roos. Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen.

Leider hat die CSU im Landtag einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Fraktion vor einem Jahr abgelehnt. Doch jetzt macht die SPD mit einem Dringlichkeitsantrag, der am Mittwoch im Kommunal- und Innenausschuss des Landtags behandelt wird, erneut Druck.

„Unser Ziel ist ganz klar eine gesetzliche Regelung, die die Rettungshelfer den Feuerwehrleuten gleichstellt“, erklärt der Abgeordnete Bernhard Roos. Daher soll die Staatsregierung über die finanziellen Auswirkungen eines Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch für ehrenamtliche Einsatzkräfte, die diese Ansprüche bisher nicht haben, berichten und sagen, wann es endlich eine entsprechende Gesetzesvorlage gibt, auf die Tausende von Rettungshelfern seit Jahren vergeblich warten.

(Pressemitteilung)

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