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Montag, April 29, 2024

Sonntag geht es los mit Impfen im Landkreis FRG

Lesestoff

Impfungen zunächst in Einrichtungen – Ältere Bürger können sich vormerken lassen

Teszentrum auch an den Feiertagen geöffnet – Bürgertelefon besetzt

Freyung. Zusammen mit Vertretern aus den Bereichen Katastrophenschutz, Kliniken und hausärztliche Versorgung informierte Landrat Sebastian Gruber über das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Freyung-Grafenau, den geltenden Infektionsschutzmaßnahmen sowie dem geplanten Impfvorgehen.

Die Imfpungen gegen das Corona-Virus beginnen bayernweit am 27. Dezember. Das hat die Bayerische Staatsregierung in Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Ländern beschlossen. In den ersten Tagen werden im Landkreis Freyung-Grafenau zunächst vor allem die mobilen Teams im Einsatz sein und die ersten Impfungen im Landkreis in Einrichtungen wie Seniorenheimen durchführen. man folgt damit einer entsprechenden Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium erlassen hat, die wiederum auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission aufbaut.

Für ältere Menschen über 80 Jahre richtet der Landkreis darüber hinaus eine Möglichkeit ein, sich vormerken zu lassen. „Der Impfstoff, so Landrat Sebastian Gruber, „wird uns helfen, dass wir wieder in ein normales Leben zurück können. Wir brauchen noch etwas Geduld, aber ab Sonntag machen wir die ersten Schritte; zunächst bei den am stärksten betroffenen Gruppen – etwa Bewohner in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen. Danach gehen wir Schritt für Schritt weiter – hin zu immer mehr Normalität.“

Hausärzte helfen beim Priorisieren und Impfen

Generell sollen außerhalb der Heime auch die Hausärzte bei der Priorisierung der Impfwilligen helfen. Über sie soll die Anmeldung der Patienten für die Impfung im Landkreis ebenfalls möglich sein. Gleichzeitig laufen natürlich auch die Tests weiter. So hat das Testzentrum in Freyung auch über die Feiertage geöffnet. „Durch die Mitwirkung der Hausärzte“, so Landrat Gruber, „ist sichergestellt, dass die Landkreisbürger das Thema Impfen zunächst mit einer Vertrauensperson, ihrem eigenen Hausarzt besprechen können.“

Dr. Thomas Motzek-Noé, MVZ Freyung (Foto: MuW/m.wagner)

Der Landkreis startet mit einem Impfzentrum in Freyung sowie mit zwei mobilen Impfteams in die Impfkampagne. Sowohl das Impfzentrum als auch die mobilen Teams haben jeweils eine Kapazität von bis zu 100 Impfungen pro Tag, außerdem hat das Klinikum die Möglichkeit, eigene Mitarbeiter in der von der Ständigen Impfkommission vorgeschlagenen Priorisierung selbst zu impfen. Zwischen 300 und 350 Landkreisbürger kann man damit ab Beginn der Impfkampagne im Landkreis täglich impfen.

Bei den beiden mobilen Teams unterstützt der Freyunger Rettungsdienst Stadler den Landkreis und hat dafür unter anderem einen Bus umgerüstet. Der Bist ist im Prinzip nichts anderes als eine stationäre Praxis. Auch im Bus gibt es Extra-Bereiche für die Anmeldung, für das Aufklärungsgespräch und die Impfung.

Die Beratung und Betreuung der Impfwilligen im Testzentrum und in den mobilen Teams werden die örtlichen Hausärzte übernehmen. Die Impfung selbst führen medizinische Fachkräfte durch. Sie und die für die Anmeldung zuständigen Verwaltungsmitarbeiter stellt der Landkreis direkt bzw. der Dienstleister für die mobilen Teams.

Über 80-Jährige können sich vormerken lassen

Ab Montag, 28.12.2020 wird es für den Personenkreis der über 80-Jährigen die Möglichkeit einer Anmeldung zur Impfung gegen Covid-19 geben. Hierzu werden betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch noch per Post eine entsprechende Einladung zur Teilnahme an der Impfung erhalten. Anmeldeberchtigt sind dabei ausschließlich Personen mit Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Landkreis Freyung-Grafenau.

Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass bei der Anmeldung vorerst noch kein Termin genannt werden kann, sondern lediglich eine Vormerkung erfolgt. Aufgrund der derzeit nur sehr begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes muss davon ausgegangen werden, dass die letzten Impftermine allenfalls erst im April 2021 vereinbart werden können.

Thomas Thurnreiter, Katastrophenschutz-Beauftragter (Foto: MuW/m.wagner)

Der genaue Impftermin wird nach vorläufigem Sachstand anschließend per Post oder Telefon mitgeteilt werden.

Anmeldungen sind ab dem 28.12.2020 unter der Telefonnummer 116 117 zentral über die Kassenärztliche Vereinigung möglichi und werden an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weitergeleitet.

Das Landratsamt selbst nimmt ebenfalls ab dem 28.12.2020 unter der Rufnummer 08551 57 470 oder per Email an buergerservice@landkreis-frg.de Voranmeldungen an. Bei einer Anmeldung per Email bitte unbedingt Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer für Rückfragen angeben.

Die Anmeldemöglichkeit steht bislang ausschließlich dem Personenkreis der über 80-Jährigen zur Verfügung. Andere Personen müssen abgewiesen werden und werden nicht erfasst.

Grundsätzlich ist angedacht, dass die Terminierung zukünftig über eine durch den Freistaat Bayern zu Verfügung gestellte Software u.a. auch über das Internet erfolgen kann. Diese dann jedem Bürger zur Verfügung stehende Anwendung soll vermutlich im Januar 2021 in Betrieb genommen werden.

Testzentrum auch an den Feiertagen geöffnet

Bis ein größerer Teil der Bevölkerung geimpft ist, wird es also noch einige Zeit dauern. „In der Zwischenzeit“, so Landrat Sebastian Gruber, „dürfen wir uns jetzt nicht zurücklehnen und nachlässig werden.“ Es gelte, sich weter an die bestehenden Regeln zu halten, die uns noch einige Zeit begleiten werden. „Deswegen brauchen wir jetzt Geduld und Disziplin- zum Schutz unserer Mitmenschen – und von uns allen.“

Um hier verantwortungsbewussten Landkreisbürgern auch an den Feiertagen die Möglichkeit zu geben, ist das Testzentrum Freyung auch an den Feiertagen geöffnet – die Öffnungszeiten der beiden Testzentren in den kommenden Tagen sind wie folgt:

Testzentrum Freyung

  • 24.12., 26.12., 31.12., 02.01.2021 von 8 bis 12 Uhr
  • 28.12., 30.12., 04.01.2021 von 8 bis 16.00 Uhr
  • 29.12., 05.01.2021 von 10 bis 18 Uhr
  • 25.12., 27.12., 01.01.2021, 03.01.2021, 06.01.2021 geschlossen

Testzentrum Philippsreut

  • 24.12., 25.12., 26.12., 27.12., 31.12., 01.01.2021, 02.01., 03.01., 06.01. geschlossen
  • 28.12., 29.12., 30.12., 04.01.201, 05.01. von 10 bis 17.30 Uhr

Weitere Informationen dazu gibt es unter www.freyung-grafenau.de/corona-virus/.

Bürgertelefon auch in der Schließzeit des Lanratsamtes besetzt

Auch das Bürgertelefon ist während der Schließzeit des Landratsamtes erreichbar. Mit Ausnahme der Feiertage (25./26.12.2020, 01.01.2021 und 06.01.2021) montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags bis sonntags von 08.00 bis 12.00 Uhr ist es unter der Telefonnummer 08551 57 470 besetzt (auch während der Betriebsschließung vom 28.12. bis 30.12.2020).

Am Heiligen Abend (24.12.) sowie an Silvester (31.12.) ist das Bürgertelefon nur vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Parallel dazu werden zu allen angegebenen Zeiten auch Emails an buergerservice@landkreis-frg.de beantwortet.

Kontaktbeschränkungen

Lediglich an Weihnachten (24. bis 26. Dezember) werden die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Dann dürfen sich alle Angehörigen des eigenen Hausstands mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis und deren Kinder unter 14 Jahren treffen oder Angehörige des eigenen Hausstands und Angehörige eines weiteren Hausstands, aber maximal fünf Personen. Die Ausgangssperre gilt auch an Weihnachten (21 bis 5 Uhr). Gottesdienste können unter den bekannten Einschränkungen stattfinden.

An Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahmen, es gelten die oben bechriebenen regulären Kontaktbeschränkungen, auch die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gilt, außerdem ein Verbot von Ansammlungen und für den Verkauf von Pyrotechnik.

Strengere Regeln für Altenheime, Seniorenresidenzen, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Um diese besonders zu schützen, gelten für sie im Landkreis FRG strengere Regeln. Diese, wie alle weitergehenden Regelungen für den Landkreis, finden sich in der 3. Allgemeinverfügung des Landkreises im Rahmen der Hotspot-Maßnahmen des Freistaats. Zu finden ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises unter dem Punkt „Amtsblätter“.

Für alle diese Einrichtungen gilt:

  • Jeder Besucher hat eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Der Besuch bleibt je Bewohner und Patient auf eine Person pro Tag beschränkt, bei Kliniken muss dies eine feste Person sein. Die Besuchsdauer wird weiterhin auf höchstens 30 Minuten begrenzt.
  • Ausgenommen hiervon ist die Begleitung Sterbender, die Anwesenheit während einer Geburt sowie die Begleitung eines Kindes durch einen Elternteil.

Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt zusätzlich:

  • Der Zutritt zur Einrichtung ist nur erlaubt,
  • wenn der Besucher vor Ort – durch dafür geschultes Personal der Einrichtung – einen für den Besucher kostenfreien Point-of-care (PoC)-Antigen-Test (Corona-Schnelltest) durchführen lässt und dieser negativ ausfällt oder
  • sofern der Besucher ein negatives Ergebnis eines anderweitigen PoC-Antigen-Tests vom selben Tag vorlegen kann,
  • oder wenn der Besucher ein negatives Ergebnis einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR)-Testung vorlegen kann, wobei das Ergebnis nicht älter als 24 Stunden bzw. der Testzeitpunkt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Weihnachtsfeiertage gibt es hier spezielle an die Öffnungszeiten der Testzentren angepasste zeitliche Regelungen.

Darüber hinaus gibt es erweiterte Testpflichten für Mitarbeiter in diesen Einrichtungen.

Einschränkungen von Versammlungen

Auch im Bereich der Versammlungen gehen die Regelungen im Landkreis über die für ganz Bayern geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinaus. Hier gilt im Landkreis Freyung-Grafenau folgendes:

  • Sowohl für Versammlungen unter freiem Himmel als auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Teilnehmer sowie Versammlungsleitung und Ordner angeordnet. Ausgenommen sind die Versammlungsleitung während der Durchsagen und Redner während der Redebeiträge.
  • Alle Tätigkeiten darüber hinaus, für die ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich ist, oder bei denen der korrekte Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beeinträchtigt ist, wie z.B. Essen, Trinken, Rauchen und die Benutzung von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen sind untersagt.
  • Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 10 Teilnehmer beschränkt.
  • Seitens desselben Veranstalters oder derselben Versammlungsteilnehmer darf höchstens eine Versammlung je Kalendertag durchgeführt werden.
  • Die Versammlung darf ausschließlich ortsfest stattfinden.
  • Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
  • Versammlungen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 sind untersagt.

Noch detailliertere Informationen zu den bayernweit geltenden Regelungen finden sich auf den Internetseiten des Gesundheitsministeriums Bayern, des Bayerischen Innenministeriums und der Staatsregierung. Sie stellen jeweils Fragen-und-Antworten-Seiten (FAQs) zur Verfügung; die entsprechenden Links finden sich auf der Landkreis-Homepage unter der eigens eingerichteten Corona-Virus-Seite (www.freyung-grafenau.de/corona-virus/).

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