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Freitag, April 26, 2024

Sondernutzungsflächen: Stadt Passau sucht das Gespräch mit Gastronomen

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In wenigen Bereichen der Alt- und Innenstadt besteht aus Sicherheitsgründen Handlungsbedarf

Passau. In den vergangenen Wochen wurde der Verwaltung mehrfach von unterschiedlichen Seiten berichtet, dass in Teilbereichen der Alt- und Innenstadt aufgrund aufgestellter Sondernutzungen der gastronomischen Betriebe die Durchfahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge beziehungsweise die Nutzung der Gehwege für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwägen nicht möglich sei. Auch die Passauer Feuerwehr wies die Verwaltung auf problematische Stellen hin. Die Stadt Passau hat deshalb in den vergangenen Wochen mehrere Kontrollen im Innen- und Altstadtbereich bezüglich der Außengastronomie vorgenommen.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Zweifelsohne wurde die Gastronomie durch die Corona-Pandemie arg gebeutelt. Um das etwas abzufedern, haben wir seitens der Stadt Passau gut zwei Jahre auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet und eine großzügige Nutzung der genehmigten Flächen ermöglicht. Durch die verstärkte Frequenz gerade im Alt- und Innenstadtbereich ist es nun aber erforderlich, dass die Geh- und Rettungswege wieder ihren eigentlichen Zweck erfüllen, um die Sicherheit zu gewährleisten, gerade wenn man mit Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs ist. Wir werden nun im Gespräch versuchen, vernünftige und einvernehmliche Lösungen zu finden.“

Bei den Kontrollen konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass der Großteil der ansässigen Lokale und Restaurants die genehmigte Sondernutzungsfläche einhält. An wenigen Stellen wurde jedoch Handlungsbedarf festgestellt. So werden teilweise deutlich mehr Flächen belegt als genehmigt, was oftmals zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führt. So ist beispielsweise im Bereich der Großen Klingergasse ein Passieren für Rettungsdienst und Feuerwehr gerade in den Abendstunden tatsächlich aktuell nicht möglich. Im Bereich der Schrottgasse sind die Gehwege zum Teil nicht nutzbar, oder es bleiben zu geringe Restbreiten übrig, sodass zum Beispiel Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwägen beziehungsweise auch Fußgänger im Allgemeinen auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf die von Autos, Citybus und Radfahrern genutzte Straße ist jedoch keine Alternative, da die Sicherheit für die Fußgänger gewährleistet werden muss und Sondernutzungen, die dem entgegenstehen, nicht genehmigungsfähig sind.

Derzeit erhalten die betroffenen gastronomischen Betriebe ein Schreiben von der Stadtverwaltung. Demnach wird im Rahmen eines Ortstermins mit ihnen die Situation persönlich besprochen und in der Folge gemeinsam festgelegt, welche Flächen gegebenenfalls zusätzlich genehmigt werden können und welche Flächen zwingend aufgrund der genannten Gründe freizuhalten sind. Im Nachgang erfolgt eine schriftliche Bestätigung der vereinbarten Punkte, deren Einhaltung dann auch von der Verwaltung kontrolliert wird.

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