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Sonntag, April 28, 2024

Resolution im Verkehrsausschuss: Vorrang der Schiene darf Attraktivität des ÖPNV nicht schwächen

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Landrat Meyer: “Buslinien mit Haltestellen in der Fläche können nicht durch Bahn und Zubringerbusse ersetzt werden“ – Ziel ist gutes Miteinander von Bahn und Bus

Passau. Im Zuge der ÖPNV-Offensive hat der Landkreis Passau unter anderem mit einer der umfangreichsten Befragungsaktionen im Freistaat ermittelt, welche Busverbindungen und welche Haltepunkte konkret von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht werden. Solche maßgeschneiderten Verbindungen dürfen in keinem Fall dem im ÖPNV-Gesetz niedergelegten Vorrang der Schiene geopfert werden und durch Bahnverbindungen mit aufwändigen Zubringerbuslinien ersetzt werden. Diese Haltung formulierte der Verkehrsausschuss des Landkreises Passau. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution appellieren die Kreisräte auf Initiative von Landrat Franz Meyer an die Regierung von Niederbayern, eine solche Verschlechterung des Angebotes nicht zuzulassen. Grundsätzlich setze der Landkreis, so Franz Meyer, auf ein optimales Miteinander von Bahn und Bus. Maßgabe müsse immer das bestmögliche Angebot für die Bürger sein.

Als konkretes Beispiel dient das im Rahmen der ÖPNV-Offensive vom Landkreis eingeführte Rufbus-System. Haltepunkte werden nur dann bedient, wenn tatsächlich Fahrgäste ein- bzw. aussteigen. Damit wird vor allem in Zeiten, in denen reguläre, öffentliche Verkehrsmittel aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht angeboten werden können, eine Erweiterung/Ergänzung des ÖPNV geschaffen. So kann beispielsweise die Strecke Passau – Fürstenzell – Ruhstorf – Pocking mit Abfahrt um 20.30 Uhr und 22.30 Uhr ab Passau bedient werden. Damit wird insbesondere dem Personenkreis, der bis 20.00 Uhr im Einzelhandel tätig ist bzw. Besuchern von Theater, Kino etc., eine zeitnahe Verbindung nach Hause angeboten.

Dagegen hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) unter Berufung auf das Vorranggebot der Schiene Einwendungen erhoben, weil damit sogenannte “Parallelverkehre“ mit dem Angebot der Rottalbahn geschaffen würden. Allerdings existieren dort Verbindungen nur im Stundentakt, so dass eine Abfahrmöglichkeit ab Passau erst um 21.13 Uhr angeboten wird. Dies würde für Berufstätige eine Wartezeit von 1 Stunde bedeuten und naturgemäß die Ankunft am Heimatort entsprechend verzögern.

Dies wiegt umso schwerer, als wohnortnahe Aussteigepunkte dann nicht mehr wie bei der Bedienung mit Bussen angeboten würden, sondern der betreffende Personenkreis von der Haltestelle am Heimatort (Bahnhof) den Fußweg zum individuellen Wohnort antreten müsste.

Der Landkreis Passau fordert deshalb die Regierung von Niederbayern als Entscheidungsbehörde auf, “den im Landkreis Passau geschaffenen hohen Standard eines ÖPNV-Angebotes sachgerecht in die anstehenden Entscheidungen einzubringen und zu bewerten und eine Interessenabwägung zu Gunsten der Nutzer des ÖPNV zu treffen“. Für Landrat Franz Meyer ist klar: “Unsere maßgeschneiderten Buslinien mit Haltestellen in der Fläche können nicht pauschal durch die Bahn und aufwändige Zubringerbuslinien ersetzt werden.“

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