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Sonntag, April 28, 2024

Regelungen betreffend „Coronavirus“ im Bistum Passau

Lesestoff

Das Bischöfliche Ordinariat gibt im Hinblick auf die Bemühungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im Hinblick auf Gottesdienste und das Kirchliche Leben im Bistum bekannt:

Grundsätzlich gelten natürlich die Anordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden.
Im Rahmen dieser Vorgaben soll allerdings das kirchliche Leben so weit wie möglich weitergehen.
Die Kirchen bleiben unverändert geöffnet.

Wie bereits mitgeteilt, ist auf die Mundkommunion und die Kelchkommunion für Gläubige, auf den Friedensgruß durch Händedruck und auf den normalen Gebrauch von Weihwasser aus dem Weihwasserbecken derzeit zu verzichten. Es sind die allgemeinen Hygiene-Maßnahmen zu beachten. Möglich ist, dass der Priester zu Beginn des Gottesdienstes ein Taufgedächtnis mit frischem Weihwasser durchführt und die Gläubigen besprengt.

Wir bitten Personen der Corona-Risikogruppe (höheres Lebensalter, Vorerkrankungen), sich entsprechend zu verhalten und besonders zu schützen. Die einschneidenden Maßnahmen haben vor allem zum Ziel, ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen zu schützen, die ja die Hauptrisikogruppe für eine Coronavirus-Infektion darstellen.

Gottesdienste finden in dem rechtlich zulässigen Rahmen zwar weiterhin statt, Bischof Dr. Stefan Oster SDB hat jedoch in dieser außergewöhnlichen Situation, solange die Krise anhält, von der Sonntagspflicht dispensiert, soweit eine persönliche Mitfeier des Sonntagsgottesdienstes nicht möglich oder nicht angeraten ist. Die Gläubigen sind eingeladen, die Gottesdienste über Medien (Radio, TV, Internet) mitzufeiern. Wir planen bereits, die Kar- und Osterliturgie aus Passau live zu übertragen, damit möglichst viele gefahrlos die Gottesdienste mitfeiern können. Entsprechende Programmhinweise und alle weiteren aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Bereich der Diözese Passau finden Sie auf der Homepage www.bistum-passau.de.

Gleichzeitig bittet der Bischof die Gläubigen auch zuhause das persönliche und das gemeinschaftliche Gebet in der Familie weiterzupflegen und zu intensivieren. Die Gläubigen sind ebenso eingeladen, die Kirchen auch außerhalb der Gottesdienste für das persönliche Gebet aufzusuchen und die Möglichkeit der weniger frequentierten Werktagsmessen zu nützen. Bischof Stefan bittet im Besonderen um das Gebet für alle Kranken, Angehörigen, Pflegenden und Ärzte sowie für alle, die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen haben. Mögen in dieser Zeit auch Maria, die Helferin der Christen und unsere Bistumsheiligen Valentin, Maximilian und Bruder Konrad um Schutz und Hilfe angerufen werden. Die seelsorgliche Betreuung soll jedoch so gut wie möglich weitergehen, wobei die behördlichen Vorgaben einzuhalten sind.
Alle größeren Veranstaltungen im Bistum, wie z.B. der Priester- und Diakonentag in Passau am 6. April, die Jugendfusswallfahrt nach Altötting (24./25. April) und die Vollversammlung des Diözesanrates (27./28.März) sind bereits abgesagt.

Es soll zudem bis auf Weiteres auf alle nicht unbedingt notwendigen Veranstaltungen – auch auf Pfarrverbandsebene -verzichtet werden, wie z.B. Seniorentreffen, Fastenessen, Konzerte, Vorträge, Fahrten. Zuständig sind die verantwortlichen Veranstalter vor Ort. Begräbnisse und Abschiedsfeiern sind in möglichst „kleinem Kreis“ zu halten.
Dies gilt auch für Taufen und Hochzeiten, soweit sie nicht verschoben werden können.

Da der Dienst an Kranken eine Kernaufgabe der Kirche ist, soll dieser im Ermessen der Priester und der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge weitergehen, sofern das von den Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen erlaubt und gewünscht ist.

Bischof Stefan bittet darum, dass alle Gläubigen unserer Diözese diese schmerzlichen, aber notwendigen Maßnahmen mittragen als Ausdruck unserer Verantwortung und unserer Solidarität zum Wohl der ganzen Gesellschaft.

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