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Donnerstag, Mai 2, 2024

Stahlgittermast für Mobilfunksendeanlagen an der Innstraße

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Bericht über rechtlichen Anspruch auf Genehmigung im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften am Donnerstag, 02.06.2016

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften am Donnerstag, 02.06.2016 wird über die beabsichtigte Errichtung eines Stahlgittermastes zur Aufnahme von
Mobilfunksendeanlagen an der Innstraße berichtet. Hier wird erläutert, dass das Vorhaben aufgrund der Voraussetzungen genehmigungsfähig ist und der Bauherr damit einen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung hat.

Unabhängig davon, ob die Stadt den beantragten Standort für die Errichtung des Mastes begrüßt, stehen im Ergebnis der umfassenden Prüfungen weder bau- noch immissionsschutzrechtliche Belange dem Vorhaben entgegen. Zudem hat auch das Landesamt für Denkmalpflege in einer schriftlichen Stellungnahme keine Beeinträchtigung des
Denkmalbestands in der Stadt Passau festgestellt. Daher besteht eine Genehmigungsfähigkeit, die einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung nach sich zieht.

Dessen ungeachtet hat die Verwaltung die Genehmigung der Maßnahme noch nicht erteilt, da die Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
abgewartet wird. Der Standort wurde von der Universität und dem Staatlichen Bauamt am Fuß des Hangs zur Sechzehnerstraße und Löwenbrauerei hin gewählt, damit der Mast möglichst wenig in Sichtbeziehungen in Erscheinung tritt. Die Basis des Mastes befindet sich auf einer Höhe von 303,40 m üNN. Bei einer Höhe von knapp 20 m bleibt der Mast also unter der Höhenlinie von 325 m üNN. Der Mast erreicht damit bei weitem nicht die Höhe einiger Grundstücke in unmittelbarer Umgebung.

(Mitteilung, Stadt Passau)

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