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Samstag, April 27, 2024

Passauer Allgemeinverfügung wird auch durch 2. Instanz bestätigt

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück

Passau. Die Stadt Passau hat aufgrund des sprunghaften Anstiegs der 7-Tages-Inzidenz bei den Corona-Infektionen am 27. November eine neue Allgemeinverfügung mit schärferen Maßnahmen erlassen, um die Ausbreitung zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Dagegen hat eine Bürgerin gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht, der per Beschluss vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg vollumfänglich abgelehnt wurde.

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat als 2. Instanz die Beschwerde nun abgewiesen. Damit wurden die durch die Stadt Passau festgelegten Regelungen vollumfänglich bestätigt.

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