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Mittwoch, Mai 1, 2024

Oberbürgermeister Dupper fordert ein Alkoholverbot am ZOB, Dr.-Hans-Kapfinger-Str. (unterer Bereich) und Ludwigsplatz

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Passau. Der ZOB ist der zentrale Anlaufpunkt vieler Passauer Bürgerinnen und Bürger für Fahrten aus den Stadtteilen in die Innenstadt und zurück. Der ZOB ist auch der Knoten für Umsteiger aus der ganzen Region. Umso besorgniserregender ist es, dass sich dort seit geraumer Zeit Alkohol konsumierende Gruppen bereits ab dem frühen Morgen niederlassen und sich dabei aufgrund des massiven Alkoholkonsums aggressiv auch gegenüber Passanten verhalten. Als zusätzliche negative Begleiterscheinung wird der Bereich erheblich durch zurückgelassenen Müll und Exkremente jeglicher Art verunreinigt. Gewalttätige Auseinandersetzungen innerhalb dieser Gruppen häufen sich ebenfalls.

Oberbürgermeister Dupper beauftragte deshalb bereits im September das Ordnungsamt, zusammen mit der Polizei und der Stadtwerke Passau GmbH Lösungsansätze zu erarbeiten. Hierzu fanden mittlerweile zwei Arbeitsgespräche statt. Nach Vorliegen der Fallzahlen aus den Jahren 2018 und 2019 hinsichtlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit Alkoholeinfluss stehen, hat Oberbürgermeister Dupper aktuell die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Alkoholverbotsverordnung für den Bereich ZOB, unterer Bereich Dr.-Hans-Kapfinger-Straße und Ludwigsplatz beauftragt. Die Verordnung wird noch in diesem Jahr dem Ausschuss für Ordnung und dem Stadtratsplenum zur Beschlussfassung vorgelegt.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Ich sehe im Erlass eines Verbots des Konsums von Alkohol für den ZOB und das direkte Umfeld einen zusätzlichen und wichtigen Baustein zur Steigerung des Sicherheitsgefühl für die Passauer Bürgerinnen und Bürger, der sehr gut als Ergänzung in das 2018 eingeführte Innenstadtsicherheitskonzept passt. Dieses beinhaltet bislang neben dem Einsatz der Innenstadtkümmerer und der Videoüberwachung im Klostergarten auch die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Innpromenade. Ich werde daher dem Passauer Stadtrat vorschlagen, eine entsprechende Verordnung zu beschließen.“

Die Polizei würde den Erlass einer solchen Verordnung außerordentlich begrüßen, weil diese die Polizeiarbeit in diesem Bereich erheblich erleichtern und unterstützen würde. Im geplanten Geltungsbereich der Verordnung darf dann außerhalb der genehmigten Freischankflächen kein Alkohol konsumiert werden. Von der Polizei erstellte Anzeigen bei Verstößen werden durch die Stadt Passau verfolgt.

Während sich die Situation im Klostergarten durch die seit Ende 2018 eingesetzten Innenstadtkümmerer und die Inbetriebnahme der Videoüberwachung deutlich entspannt hat, besteht im Bereich des ZOB aktuell dringender Handlungsbedarf.

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