15.2 C
Hutthurm
Sonntag, April 28, 2024

Neubau Kindertagesstätte in der Innstadt

Lesestoff

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften behandelt heute Bauantrag

Passau. Die Planungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Innstadt wurden weitergeführt. In der heutigen Sitzung befasst sich der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften mit dem Bauantrag. Die Verwaltung schlägt vor, diesen vorbehaltlich der Änderung der Verordnung zum Schutz des Naturdenkmals Landbauamtsgarten zu genehmigen.

Die Stadt Passau beabsichtigt in der Innstadt auf dem sogenannten Landbauamtsgarten eine Kindertagesstätte zu errichten. Das neue Gebäude soll näher zur Straße Mariahilfberg platziert werden. Auf dem Grundstück ist aktuell noch die Reisekostenstelle des Finanzamts angesiedelt. Sobald der Freistaat Bayern und die Stadt Passau die Grundstückverhandlungen abgeschlossen haben, können die nächsten Schritte erfolgen. Diese sehen u.a. den Abriss des bestehenden Gebäudes Mariahilfberg 1 a, die Schaffung von Ausgleichsflächen und Bodenuntersuchungen vor.

Der einstimmige Beschluss für den Standort Neutorgraben war das Ergebnis einer längeren Diskussion, im Laufe derer mehrere andere Standorte aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen wurden. Der zentrumsnahme Standort ist von allen Bereichen der Innstadt gut zu erreichen und wird außerdem auch vom Kindergartenträger gewünscht, da er nahe an der bestehenden Kindertagesstätte und auch an der gemeinsam zu nutzenden Infrastruktur, wie z.B. Turnhalle des TV Passau, Schule und Kirche liegt.

Der Bedarf an Betreuungsplätze hat sich entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung für Kinder in der Innstadt deutlich erhöht. Die Kapazitäten des bestehenden Kindergartens in diesem Stadtteil können nicht weiter ausgebaut werden. Aus diesem Grund ist ein Neubau erforderlich, um der zu erwartenden Nachfrage gerecht zu werden. In den neuen Räumlichkeiten soll Platz für zwei Krippengruppen entstehen.

Geschätzt werden die Kosten aktuell (für den Neubau) auf 2,2 Mio Euro. Die Stadt Passau kann mit einer 90-prozentigen Förderung der förderfähigen Gesamtkosten rechnen.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge