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Mittwoch, Mai 15, 2024

‚Kinderfreizeitbonus‘ für Familien mit Wohngeld

Lesestoff

Antragstellung möglich bei der Arbeitsagentur

Passau. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/22 für Kinder und Jugendliche“ wurde der Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen eingeführt.

Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro können minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können und Versäumtes nachzuholen.

Familien können den Kinderfreizeitbonus erhalten, wenn sie für den Monat August 2021 bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Beim Wohngeld muss das betreffende Kind als Haushaltsmitglied berücksichtigt sein.

Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die Familienkasse. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Ob der Kinderfreizeitbonus beantrag werden muss, hängt davon ab, ob neben Wohngeld auch Kinderzuschlag bezogen wird. Bezieht der Haushalt im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld, wird der Kinderfreizeitbonus automatisch und ohne Antrag ab August 2021 als Einmalzahlung ausgezahlt. Wenn im August 2021 Wohngeld, aber kein Kinderzuschlag bezogen wird, muss ein formloser Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Wohngeldbescheids beizufügen. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein.

Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse erhalten, müssen außerdem noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen. Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per Email an die zentrale Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de.

Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus abrufbar. Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsverfahren steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4555543 zur Verfügung.

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