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Montag, April 29, 2024

Informationen zur Kommunalwahl am kommenden Sonntag

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Präventive Maßnahmen wegen Coronavirus

Mit der Kommunalwahl am kommenden Sonntag, dem 15.03.2020, werden wichtige Weichen für die Zukunft der Stadt Passau gestellt. Daher wird seitens der Verantwortlichen alles unternommen, einen sicheren Verlauf der Wahl zu gewährleisten.

Mit der Durchführung der Wahl gehen nach Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit allerdings keine besonderen Gefahren einher, die andere Maßnahmen als die allgemein gebotenen Hygienemaßnahmen erfordern (Händeschütteln vermeiden, ausreichend Händewaschen etc.).

Trotzdem hat die Stadt Passau folgendes veranlasst:

In den Wahllokalen werden neue Kugelschreiber zum Ausfüllen der Wahlunterlagen verteilt, die von den Wählerinnen und Wählern mitgenommen werden dürfen. Insgesamt hat die Stadt Passau zu diesem Zweck 12.000 Kugelschreiber beschafft.

Es wird in den Wahllokalen darauf hingewiesen, bei etwaiger Schlangenbildung ausreichend Abstand zu halten.

Es wird in den Wahllokalen auf die empfohlenen Hygienevorschriften hingewiesen.

Es besteht auch die Möglichkeit, mit eigenen, mitgebrachten Kugelschreibern (keine Filzstifte, Bleistifte oder anderweitige Farbstifte) den Wahlvorgang durchzuführen.

Darüber hinaus können noch immer Briefwahlunterlagen beantragt werden, und zwar bis Freitag, 13.03.2020, 15:00 Uhr. Für die persönliche Beantragung und Abholung ist deshalb eine Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen an diesem Tag im Alten Rathaus, Zimmer 105 (Wahlamt) noch bis 15:00 Uhr eingerichtet; eine Antragstellung im Bürgerbüro in der Passavia, Vornholzstraße 40 ist an diesem Tag nach 12:00 Uhr nicht mehr möglich.

Auch die online-Beantragung über die Homepage der Stadt Passau (Bürgerserviceportal) bzw. den auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben abgedruckten QR-Code ist ab Freitag nach 12:00 Uhr nicht mehr möglich. Ohnehin gilt für die online-Beantragung (bzw. die Beantragung per Brief), dass die Unterlagen sodann auf Risiko des Empfängers per Post verschickt werden. Eine Abholung in den Ausgabestellen ist daher nunmehr die sicherere Variante.

Die Wahlbriefe (rosa Kuverts) müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt im Alten Rathaus vorliegen, damit diese noch in die Auszählung gelangen.

Die städtischen Briefkästen im Alten Rathaus (Eingangstür Haupteingang Schrottgasse) und Neuen Rathaus (links vor dem Haupteingang) werden am Sonntag, 15.03.2020, letztmalig um 18:00 Uhr geleert. Es ist nicht erforderlich, dass die Wahlbriefe am Wahltag in der Wahlzentrale im Alten Rathaus persönlich übergeben werden. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist hingegen nicht möglich.

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 geöffnet. Stimmberechtigte, die in ihrem Wahllokal ihre Stimme abgeben möchten, aber keine Wahlbenachrichtigung mehr besitzen, können dies auch unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses erledigen.

Wenn jemand plötzlich erkrankt und deshalb nicht mehr (unter zumutbaren Bedingungen) selbst zur Wahl gehen kann, ist es möglich, den Wahlschein mitsamt Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag in der Wahlzentrale im Alten Rathaus (Zimmer 107) von 08:00 Uhr bis um 15:00 Uhr zu beantragen.

Damit die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, muss die bevollmächtige Person folgende Dokumente im Original vorlegen: Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen (z. B. Rückseite der Wahlbenachrichtigung), gesonderte schriftliche Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen, Nachweis über die plötzliche Erkrankung (z. B. ärztliche(s) Attest/Bescheinigung). Der Antrag und die Vollmacht müssen jeweils vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein.

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