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Montag, April 29, 2024

CO2-Emission reduzieren – auch Eigentümer stehen vor neuen Herausforderungen

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Verein „Haus & Grund Passau“ erläutert Anforderungen des Klimapakets

Passau. „Rund 80 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für den Klimaschutz aus, nur etwa 20 Prozent möchten sich auch tatsächlich finanziell daran beteiligen“, leitet Klaus Fiedler, Vorsitzender von Haus & Grund Passau, in einen Vortragsabend des Vereins ein. Wenn auch noch nicht gesetzlich umgesetzt, ist das Klimapaket der Bundesregierung längst beschlossene Sache – stets unter der Prämisse, das Klima langfristig und nachhaltig zu schonen und damit gleichzeitig die Erderwärmung zu begrenzen. Dies wird auch Haus- und Wohnungseigentümer vor neue Herausforderungen stellen. „Der CO2-Ausstoß ist in aller Munde und diesen gilt es zu senken – das betrifft künftig auch Eigentümer“, so Fiedler. Gemeinsam mit seinen Haus & Grund-Kollegen Klaus Kohlpaintner (Energieberater), Anton Eder (Fachanwalt für Mietrecht) und Max Fuchs (Steuerberater) hat der Vorsitzende unter dem Motto „Klimaschutz und Immobilie“ über die Auswirkungen des neu beschlossenen Klimapakets auf Eigentümer diskutiert.

Energieausweis, die Erneuerung der Heizanlage oder auch die Sanierung der Gebäudehülle werden im Rahmen des Klimapakets unter die Lupe genommen – „hier werden diverse Verpflichtungen auf Eigentümer zukommen, abhängig vom jeweiligen Zustand der Immobilie“, erläutert Energieberater Kohlpaintner vor dem gut gefüllten Saal im Gasthaus Öller in Passau. Vorrangig spiele die Raumwärme von Gebäuden eine wesentliche Rolle beim CO2-Ausstoß. „Über die Raumwärme geht am meisten Energie verloren, oder anders gesagt: Hier kann man am meisten Energie einsparen.“ Das neue Klimaschutzgesetz setzt dabei vorrangig bei der Gebäudehülle und der entsprechenden Anlagentechnik an. „Es ist viel von Anforderungen die Rede, weniger von Verboten“, so Kohlpaintner weiter. Letztlich müsse man es auf sich zukommen lassen, wie sich das neue Klimapaket tatsächlich auf den Wohnungsbau und den Umgang mit Bestandsbauten auswirke.

Ein wichtiger Punkt werde hierbei auch die künftige Bepreisung von CO2 spielen. „Es wurde bewusst der Titel Bepreisung gewählt, letztlich ist es eine Abgabe“, erklärt Steuerberater Max Fuchs. Der CO2-Preis betreffe Emissionsquellen wie Benzin, Diesel, Heizöl, Ergas und Kohle. „Heißt im Klartext: Erstmal werden Benzin und Diesel um 3 Cent pro Liter teurer – damit auch das Heizöl.“ Doch was bedeutet dies für Eigentümer und Vermieter? Bei Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise die Heizanlage betreffend, gelte es entsprechende Förderrichtlinien im Blick zu behalten: „Zunächst empfiehlt es sich, Sanierungsmaßnahmen in das kommende Jahr zu legen, denn erst dann greifen die entsprechenden Fördermodalitäten und dann kann man diesen auch steuerlich geltend machen.“ Grundsätzlich seien die Pläne der Bundesregierung nicht ausschließlich mit Herausforderungen für Eigentümer verbunden, sondern auch mit Chancen. „Wenn Eigentümer Investitionen tätigen, die dem Klimaschutz dienen, dann macht sich dies bezahlt“, so der Steuerberater.

Doch wie wird das Miet- und Wohneigentumsrecht mit diesen neuen Klimaschutzauflagen umgehen? „Erstmal ist abwarten angesagt“, leitet auch Rechtsanwalt Anton Eder in seinen Part ein. Wenn die Ölheizung raus muss oder die CO2-Bepreisung durchschlägt, müsse man sich neu orientieren. „Ich könnte mir vorstellen, dass es zwingend erforderlich sein wird, den Vermietern zu gestatten, die Kosten über die Betriebskostenverordnung auf die Mieter umzulegen. Wenn der Gesetzgeber hier nicht aktiv wird, könnten die Kosten beispielsweise über die Wärmekosten auf den Mieter umgelegt werden – wichtig ist: frühzeitig mit dem Mieter sprechen“, so der Experte. Das Kabinett habe außerdem ein Einbauverbot für neue Ölheizungen ab 2026 beschlossen.

„Es ist aufwendig, was hier auf uns zukommt, aber lassen Sie uns bei Fragen darüber sprechen“, macht Klaus Fiedler zum Abschluss nochmals deutlich. Auch im Nachgang der Vorträge standen die Referenten für Fragen zur Seite und in den regelmäßig stattfindenden Haus & Grund-Beratungsstunden könne man sich zu gegebener Zeit ebenfalls an den Verein wenden.

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