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Donnerstag, Mai 9, 2024

Bürgerentscheide am 17.09.2023

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Ausgabestart der Briefabstimmungsunterlagen

Am Sonntag, den 17. September 2023, finden in der Stadt Passau die Bürgerentscheide zum „Ratsbegehren für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung“ und zum „Bürgerbegehren Rettet die Passauer Wälder“ statt. Für die beiden Entscheide erhalten alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau in den nächsten Tagen, bzw. bis spätestens 27.08.2023 die entsprechenden Abstimmungsbenachrichtigungsbriefe per Post.

Stimmberechtigte, die durch Briefabstimmung ihre Stimme abgeben möchten, können die Abstimmungsunterlagen – unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung – schriftlich auf dem Postweg beantragen. Auch können die Briefabstimmungsunterlagen durch den auf der Abstimmungsbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragt werden.

Alternativ kann die Antragstellung auch über das Internet erfolgen, wobei die Nutzung des Bürgerserviceportals (unter www.passau.de) nur mit der dementsprechenden Eingabemaske mit den Daten der Abstimmungsbenachrichtigung möglich ist.

Falls die Briefabstimmungsunterlagen an eine andere Adresse als die Meldeadresse übersandt werden sollen, muss diese „abweichende Versandanschrift“ bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert angegeben werden. Eine telefonische Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen ist nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.

Die Antragstellung kann selbstverständlich auch persönlich im Briefwahlbüro im Alten Rathaus (Rathausplatz 2, 94032 Passau) und im Dienstleistungszentrum Passavia (Vornholzstraße 40, 94036 Passau) zu den regulären Öffnungszeiten (Montag, Dienstag: 7.30 bis 16.00 Uhr,
Mittwoch, Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 bis 17.00 Uhr) erledigt werden; zusätzlich Mittwochnachmittags im Alten Rathaus.

Das Briefwahlbüro im Alten Rathaus ist eingerichtet im Erdgeschoss Zimmer 3; der unmittelbare Zugang erfolgt über den unteren Eingang ins Alte Rathaus in der Schrottgasse,
Zugang zum Rathaussaal. In den Ausgabestellen ist auch die Möglichkeit eingerichtet, die Briefabstimmung an Ort und Stelle unter Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses auszuüben.

Die Unterlagen für die Briefabstimmung bestehen aus

• dem gelben Abstimmungsschein,
• dem gelben Stimmzettel,
• dem gelben Abstimmungsumschlag für die Briefabstimmung Bürgerentscheide,
• dem roten Abstimmungsbriefumschlag Bürgerentscheide und
• einem Merkblatt für die Briefabstimmung.

Die Briefwähler werden auf das, den Unterlagen beigefügte Merkblatt hingewiesen. Mit der dort dargestellten Verfahrensweise der Briefabstimmung wird ein Zurückweisen des Abstimmungsbriefes und somit ein Nichtzulassen des Stimmzettels bei der Stimmenauszählung vermieden. Die Möglichkeit der Antragstellung für Briefabstimmungsunterlagen für die Bürgerentscheide endet am Freitag, 15.09.2023, 15.00 Uhr.

Die Abstimmungsbriefe müssen spätestens am Abstimmungstag (Sonntag, 17.09.2023) bis
18.00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung
Berücksichtigung finden. Das Wahlamt der Stadt Passau steht bei Fragen oder Problemen telefonisch (0851/396-499) zur Verfügung.

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