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Sonntag, April 28, 2024

Finanzhilfen für durch das Starkregenereignis am 23./24. Juli 2016 Geschädigte

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Betroffene aus der Innstadt können ab sofort Antrag stellen!

Am 23./24. Juli 2016 hat sich in der Stadt Passau erneut ein schweres Unwetter ereignet, das teilweise zu schweren Überflutungen im Stadtgebiet geführt hat. Die Stadt und der Stadtrat Passau haben seitdem darauf hingewirkt, dass für alle Betroffenen in der Dreiflüssestadt staatliche Mittel zur Schadensbeseitigung bereitgestellt werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat nun bekanntgegeben, dass für die betroffenen Personen, aus der Innstadt, insbesondere dem Mühltalbach und aus Passau Haibach, Mittel aus dem Finanzhilfeprogramm für das Unwetter mit Hochwasser im Mai/Juni 2016 bereitgestellt werden. Nach der Aussage des Ministeriums sind dagegen Hilfen für die Betroffenen aus Grubweg und der Ilzstadt nicht vorgesehen.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bayerischen Finanzministeriums, Hochwasserhilfen für die von dem Starkregenereignis im Juli betroffenen Bereiche in der Innstadt zu gewähren. Selbstverständlich bedanken wir uns bei allen, die zu dieser Entscheidung beigetragen haben. Wir haben bereits die Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Auszahlung geschaffen. Nun sind alle dort Betroffenen dazu aufgerufen, die notwendigen Anträge umgehend zu stellen.“
„Nicht nachvollziehbar ist dagegen die Entscheidung, dass das unmittelbar gegenüberliegende Gebiet in Grubweg/Ilzstadt, das vom selben Starkregenereignis betroffen war, anders bewertet wird und hierfür keine Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Passau kann sich mit diesem Ergebnis nicht zufrieden geben. Ich habe mich daher erneut an den Bayerischen Finanzminister gewandt und um eine wiederholte Überprüfung der Vorgaben gebeten, um eine sachgerechte und nachvollziehbare Entscheidung auch für diese Bereiche herbeizuführen“, so das Stadtoberhaupt weiter.

Alle bei der Stadt registrierten geschädigten Privathaushalte aus der Innstadt, insbesondere aus dem Mühltalbach und aus Bayerisch Haibach wurden heute persönlich angeschrieben und über die möglichen staatlichen Hilfen nach den jetzigen, der Stadt Passau vorliegenden Richtlinien informiert. Die Antragsstellung ist bis 31. Dezember 2016 möglich!

Hilfe für private Haushalte Bereich Innstadt, Mühltalbach und Bayer. Haibach

1. Sofortgeld:
Jeder private geschädigte Haushalt hat die Möglichkeit, die staatliche Hilfe „Sofortgeld“ (1.500 Euro) zu beanspruchen.

Das Sofortgeld wird als erste unbürokratische Hilfe an die Betroffenen als Zuschuss ausbezahlt, wenn ein Schaden durch das Unwetter mit Hochwasser am 23./24. Juli 2016 entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Unwetter mit Hochwasser zerstörtem Hausrat verwendet werden. Berücksichtigung finden hierbei nur Haushaltsgegenstände die zur Fortführung eines Haushalts erforderlich sind. Dazu zählen zum Beispiel nicht Nahrungsmittel, Luxusgegenstände oder Sport- und Freizeitartikel.
Die Betroffenen versichern mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwenden wird. Erhalten die Geschädigten Versicherungsleistungen, so ist das Sofortgeld in dieser Höhe zurückzuzahlen.
Sofortgeld können Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer einer Immobilie beanspruchen!

2. Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“:
Bei höheren Hausratschäden kann als staatliche Hilfe zusätzlich „Soforthilfe Haushalt/Hausrat“ beantragt (bis zu 5.000 Euro) werden.

Private Haushalte, die durch das Starkregenereignis am 23./24. Juli 2016 einen Schaden erlitten haben, können – wenn die Mittel für Ersatzbeschaffungen verwendet werden – eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 je Haushalt erhalten.

War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro je Haushalt.
Der Nachweis über die Nichtversicherbarkeit ist durch die Betroffenen zu erbringen. Versicherungsleistungen werden angerechnet.

Auch bei der „Soforthilfe für Haushalt/Hausrat“ versichern die Betroffenen mit Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, dass die Mittel zur Schadensbeseitigung verwenden werden.
Soforthilfe können Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer einer Immobilie beanspruchen!

3. Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“:
Für durch das Starkregenereignis vom 23./24. Juli 2016 bedingte Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden kann der Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude erhalten.
Der Gebäudeschaden durch Öl als solcher muss nachgewiesen werden. Im Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus.
War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Der Nachweis über die Nichtversicherbarkeit ist durch die Betroffenen zu erbringen. Versicherungsleistungen werden angerechnet.

Die Anträge Nr. 1-3 können gestellt werden:
– per Post an die Stadt Passau, Kämmerei, Rathausplatz 3, 94032 Passau oder
– per E-Mail (bitte Antrag mit Originalunterschrift einscannen!) an finanzen@passau.deoder
– per Fax an 0851/396-365
– oder persönlich nach Terminabsprache
o Buchstabe A bis M bei Herrn Michael Weber (Tel. 0851/396-211, Neues Rathaus, 3. Stock, Zi. Nr. 306) oder
o Buchstabe N bis Z bei Herrn Christian Fredl (Tel. 0851/396-213, Neues Rathaus, 3. Stock, Zi. Nr. 305)

4. Notstandsbeihilfen
Aus dem Härtefonds können Privathaushalte des Weiteren Zuschüsse als Notstandsbeihilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude und Hausrat der Betroffenen geschädigt wurden und dass die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen.

Die Gewährung einer Finanzhilfe setzt die umfassende Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten voraus. Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Gesamtverhältnisse der Antragsteller und auch der im Haushalt lebenden Angehörigen.

Zuschüsse können hier auch zur Beseitigung versicherbarer Schäden geleistet werden. Versicherungsleistungen werden angerechnet.
Weitere Informationen hierzu erteilt die städtische Stelle Hochwasserhilfe unter Tel. 0851/396-578, hochwasserhilfe@passau.de.

Hilfe für Gewerbebetriebe, Angehörige freier Berufe und Vereine

Für Gewerbebetriebe, Angehörige freier Berufe und Vereine werden aktuell noch die Abwicklungsmodalitäten geklärt. Im Laufe dieser Woche werden auch die hier Betroffenen informiert.
Alle Details zu den Hilfsprogrammen sind auch unter www.passau.de und unter https://www.stmflh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_201607/ abrufbar.
Auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger links der Donau wurden persönlich über die aktuellen Vorgaben informiert. Die Stadt Passau setzt sich auch weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass auch diese Geschädigten unterstützt werden.

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