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Samstag, April 27, 2024

Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderung

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Arbeitsagentur Passau setzt sich für inklusiven Arbeitsmarkt ein

Die Teilhabe am Arbeitsleben hat für Menschen mit Behinderungen einen besonders hohen Stellenwert. Sie bildet eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft. Die Art, wie die Gesellschaft Menschen mit Behinderung wahrnimmt, hat sich in den letzten Jahrzehnten zum Positiven verändert. Inklusion, Gleichbehandlung und barrierefreies Leben bestimmen seit einigen Jahren politische und gesellschaftliche Diskussionen zum Thema Behinderung. Für diese Themenschwerpunkte engagiert sich auch die Arbeitsagentur Passau in besonderem Maße.

Im Mittelpunkt stehen in der Woche vom 29. November bis 3. Dezember 2021 daher Menschen mit Behinderung. Unter dem Motto „Inklusion am Arbeitsplatz – gemeinsam verschieden sein – eine Chance zur Fachkräftesicherung“ werden Arbeitgeber für das Beschäftigungspotenzial der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und ermutigt, Arbeitslose mit Handicap einzustellen. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung eine Perspektive geben wollen, werden durch die Arbeitsagentur Passau mit einem umfangreichen Beratungsangebot unterstützt. Überdies erhalten auch ratsuchende Menschen mit Behinderung Beratung und Unterstützung durch die Beraterinnen und Berater. Wichtige Themen sind etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen sowie deren Weiterbildung und Qualifizierung.

Arbeitslose mit Schwerbehinderung sind oft gut qualifiziert, dennoch gelingt es ihnen seltener eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen als nicht-schwerbehinderten Menschen. Bei Arbeitgebern bestehen im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oftmals Unsicherheiten und Vorbehalte, beispielsweise aufgrund von Fehlinformationen zu den besonderen Schutzrechten schwerbehinderter Menschen oder Zweifel an deren Leistungsfähigkeit. Meist stellen Unternehmen jedoch kaum Leistungsunterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Behinderung fest. Einen Grund zur Kündigung gibt es somit eher selten. Sollte dies dennoch einmal der Fall sein, können – unter Beteiligung des Integrationsamtes – auch Beschäftigte mit Behinderung gekündigt werden.

Vielen Unternehmen fällt es zusehends schwerer passendes Personal zu finden. Hier könnte die Personengruppe der Schwerbehinderten mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Passau eine Lösung sein. Wenn Arbeitgeber bei der Bewerberauswahl zu Kompromissen bereit sind und auch jemanden einstellen, der vielleicht nicht hundertprozentig auf die zu besetzende Stelle passt, können die Chancen Arbeitskräfte zu finden, erhöht werden. „Wir setzen uns für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein und helfen Unternehmen dabei, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, um ihren Bedarf an Arbeits- und Fachkräften zu decken. Unterstützung finden Betriebe zudem bei der Finanzierung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen. Menschen mit Behinderungen bereichern das Unternehmen und leisten einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Wer eine Behinderung hat, ist zwar in bestimmter Hinsicht eingeschränkt, verfügt aber andererseits auch über ein großes Potenzial und ist zumeist loyal und motiviert“, sagt Dr. Klaus Stein, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Passau.

Interessierte Arbeitgeber können sich jederzeit an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Passau unter Telefon 0800 4 55 55 20 (gebührenfrei) wenden. Für Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen steht (ab 01. Dezember 2021) auch die Reha-Spezialistin, Frau Johanna Hasenkopf unter der E-Mail-Adresse Johanna.Hasenkopf@arbeitsagentur.de gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um das Thema „Menschen mit Behinderungen“ erhält man unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/arbeitskrafte-mit-behinderungen

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