Maskenpflicht besteht weiterhin
Passau. Die Arbeitsagentur Passau bleibt auch in Zeiten höherer Infektionszahlen geöffnet. Zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie eigenen Angestellten gelten weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht. Ein Zutritt ist nur mit einer FFP2-Maske gestattet.
Ab 2. Mai 2022 ist auch das Tragen einer medizinischen Maske erlaubt. Die 3G-Regel, die bundesweit bis 25. April 2022 gültig war, besteht nicht weiter fort. Durch Beschluss der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Passau ist die persönliche Beratung ab sofort wieder uneingeschränkt möglich. Ein 3G-Nachweis entfällt somit.