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Dienstag, April 30, 2024

§219a: pro familia Landesverband Bayern lehnt den Vorschlag der Bundesregierung als nicht ausreichend ab

Lesestoff

(Pressemitteilung pro familia Landesverband Bayern)

Mit großer Bestürzung haben wir am gestrigen Abend den „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ zur Kenntnis nehmen müssen.

Das von der „Arbeitsgruppe“ vorgestellte Papier verschiebt die Lösung und Entscheidung in die Zukunft und scheint eher den Versuch darzustellen, den Druck aus der Debatte zu nehmen, als eine Lösung zu bieten, die den Ärzten Rechtssicherheit bietet und die Versorgungslage langfristig zu verbessern. Es suggeriert, dass Frauen in Schwangerschaftskonfliktlagen ihre Entscheidung leichtfertig treffen und deshalb vor „Werbung“ geschützt werden müssten.
Diese Sichtweise zeugt von tiefem Misstrauen in die betroffenen Frauen und von tiefem Misstrauen auch gegenüber Medizinerinnen und ist für uns intolerabel. Es stellt damit einen Schlag ins Gesicht aller Medizinerinnen und aller Frauen in Schwangerschaftskonfliktlagen dar.
Leider bleibt das von der Arbeitsgruppe als Vorschlag und „Kompromiss“ vorgestellte Papier darüber hinaus in vielen Fragen unkonkret (nach Monaten der Gespräche) und beinhaltet keine Vorschläge zur Lösung des Problems, sondern nur Absichtserklärungen.

Im Einzelnen kritisieren wir an diesem Papier:

Der Vorschlag, neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen auch seitens der staatlichen Stellen zur Verfügung zu stellen ändert an der weiterhin unhaltbaren Kriminalisierung der Ärztinnen, die über Schwangerschaftsabbruch informieren nichts und sorgt weiterhin dafür, dass Ärztinnen aus Angst vor Anzeigen nicht informieren. Gegen eine ZUSÄTZLICHE Informationsmöglichkeit spricht natürlich nichts.

Der Vorschlag , die Bundesärztekammer und die BzgA zu beauftragen, Kontaktinformationen zu den Ärzten und Krankenhäusern, die eingewilligt haben, zur Verfügung zu stellen greift zu kurz, da zum einen eben die nicht einwilligenden Ärzte auf diesen Listen nicht enthalten sind und zum zweiten eine Information zu den spezifischen Rahmenbedingungen bei den jeweiligen Ärzten nicht Inhalt einer Liste sein können. Fragen zur Methode, zu Rahmenbedingungen, Anzahl der Termine, Dauer der Termine, Narkose oder nicht etc. können mit Listen nicht geklärt werden. Listen sind daher zum einen unvollständig und zum anderen inhaltlich nicht informativ genug.

Zur Frage der Studien (Punkt 5) ist zu sagen, dass es ausreichende und umfangreiche Studien und Forschungsergebnisse gibt, die publiziert sind und zur Verfügung stehen, daher ist eine erneute Studie nicht notwendig. Es gilt mittlerweile als wissenschaftlich nachgewiesen, dass es das sog. „post – abortion – syndrom“ nicht gibt.

Psychische Probleme im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch treten lt. Studien vor allem dann auf, wenn die persönlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so ungünstig sind (oder gestaltet werden), dass Frauen psychisch vulnerabler sind. Diese psychischen Probleme sind aber nicht in einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch selbst zu sehen, sondern würden wahrscheinlich auch unabhängig von Schwangerschaftskonfliktlagen auftreten.
Die Belastung wird eher durch den gesellschaftlichen Druck und die Stigmatisierung und Entsolidarisierung erhöht.

Als Fachverband für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung stehen wir seit vielen Jahren an der Seite der Klientinnen. Wir beobachten seit einigen Jahren mit Sorge eine deutliche und zunehmend „aggressivere“ Vorgehensweise fundamentalistischer Abtreibungsgegner und Selbstbestimmungsfeinde gegenüber Klientinnen und gegenüber Ärztinnen. Zugleich beobachten wir seit Jahren eine sich immer deutlicher verschlechternde Versorgungslage für Frauen in Schwangerschaftskonfliktlagen. Diese ist auch der Kriminalisierung von Ärztinnen geschuldet.

Wir fordern von der Bundesregierung ein deutliches Signal an Ärztinnen, dass die Informationen auf ihren Webseiten zulässig sind. Für Ärztinnen und informationssuchende Frauen gibt es nur eins:
Der §219a StGB muss gestrichen werden!

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