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Freitag, April 26, 2024

Weiterbildung als Sprungbrett aus der Krise

Lesestoff

Unternehmen, die in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter investieren, erhalten für die Fortbildungen Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten – auch während der Kurzarbeit. Personal- und Weiterbildungsexperten raten nicht zuletzt deshalb, Qualifizierungen vorzuziehen

Regenstauf – Die Folgen der Corona-Pandemie treffen den deutschen Arbeitsmarkt mit voller Wucht: Mehr als sieben Millionen Beschäftigte waren zum Höhepunkt der Corona-Krise in Kurzarbeit. Viele Arbeitnehmer können wohl erst in einiger Zeit an ihren angestammten Arbeitsplatz zurückkehren oder werden in den Unternehmen neue Aufgabe übernehmen, weil es die bisherige Stelle nicht mehr gibt. Wie gelingt es, sich darauf vorzubereiten? „Die kommenden Monate sollten Betriebe nutzen, um in Know-how und Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zu investieren, um für die Herausforderungen von morgen, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung, gerüstet zu sein und den nächsten Aufschwung nutzen sowie davon profitieren zu können“, sagt Gottfried Steger, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Eckert Schulen, Süddeutschlands größtem privaten Weiterbildungscampus. Für Unternehmen gibt es dabei jetzt einen zusätzlichen Anreiz, um das Konjunkturtal zur Qualifizierung zu nutzen: Sie profitieren von Zuschüssen von bis zu 100 Prozent der Kosten.  

Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, das der Bundesrat im Mai beschlossen hat, und das bereits zuvor verabschiedete „Qualifizierungschancengesetz“ ebnen Unternehmen den Weg, ihre Mitarbeiter in der Kurzarbeitsphase oder bei drohender Arbeitslosigkeit fit für die beruflichen Herausforderungen von morgen zu machen. So können Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern mit einer vollständigen Erstattung der Kosten für Weiterbildung und Lohn rechnen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern erhalten Firmen die Hälfte der Ausgaben zurück. Darüber hinaus sind es immer noch 25 Prozent. Müssen größere Teile der Belegschaft qualifiziert werden, erhöht sich der Bonus vom Staat nochmals deutlich.  

Kürzere Mindestdauer, flexiblere Genehmigungen für Zuschüsse

Ebenfalls neu: Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung, wenn jemand einen Berufsabschluss nachholen möchte. Damit mehr Arbeitnehmer von den verbesserten Förderbedingungen profitieren, hat der Gesetzgeber zudem die Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt. „Noch nie waren die finanziellen Voraussetzungen so gut, um in einer Krise ein Unternehmen durch Weiterbildung optimal für die Zukunft aufzustellen“, sagt der stellvertretende Vorstandschef der Eckert Schulen. Der Bildungs-Campus hat seinen Hauptsitz in Regenstauf vor den Toren Regensburgs und zählt dort und an rund 50 Standorten bundesweit jedes Jahr rund 9.000 Absolventen. 

Talentmanagement-Expertin: „Weiterbildungen vorziehen“ 

Dazu, jetzt in Weiterbildung zu investieren, raten auch HR-Spezialisten wie Autorin und Talentmanagement-Expertin Dr. Anne Wagenpfeil, die seit Jahren Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter berät und unterstützt. „Betriebe sollten für einen späteren Zeitpunkt geplante Weiterbildungsmaßnahmen vorziehen“, sagt sie. Damit könnten Unternehmen auch eine Antwort finden, wie sie Mitarbeitern in Zeiten, in denen es weniger zu tun gibt, eine sinnvolle Zukunftsoption geben können. Gerade danach würden aktuell viele Firmen suchen: „Denn alle versuchen, Entlassungen zu vermeiden, auch weil neue Einstellungsprozesse viel Kraft, Zeit und Geld kosten, wenn die Konjunktur wieder anzieht“, so Wagenpfeil. 

Vorbereitung auf die digitale Arbeitswelt von morgen

Diese Erfahrung bestätigt auch Markus Johannes Zimmermann, der Geschäftsführer und Schulleiter der Dr. Eckert Akademie, mit der heute bereits mehr als ein Dutzend mittelständischer Betriebe mit in Summe mehreren zehntausend Mitarbeitern eng kooperieren. Unabhängig von der derzeitigen Konjunktursituation sei es notwendig, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter auf eine zunehmend digitalisierte, vernetzte Arbeits- und Berufswelt von morgen vorbereiten: „Wir werden beispielsweise immer mehr Staatlich geprüfte Techniker und Meister brauchen, insofern stellt sich nicht die Frage, ob man eine Weiterbildung machen soll, sondern wann“, betont Zimmermann. Sein Rat auch an Arbeitnehmer: „Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, gerade weil die berufliche Sicherheit im Unternehmen nicht für alle gewährleistet ist“, sagt der Geschäftsführer. 

Neues Aufstiegs-Bafög bringt höhere Zuschüsse

Ab 1. August unterstützt die Politik Weiterbildungsinteressierte dabei mit einer weiteren Maßnahme: Dann tritt das neue Aufstiegs-Bafög in Kraft. Das neue Gesetz sieht unter anderem höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge sowie höhere Darlehenserlasse vor und führt stufenweise die Förderung bis auf „Master-Niveau“ ein. „Für viele unserer Teilnehmer war diese Unterstützung Grundlage für ihre persönliche Erfolgsgeschichte und neue Karrierechancen in ihrem Unternehmen und ich bin sicher, das wird auch in den kommenden Monaten und Jahren so sein“, sagt Vorstand Steger. Kurse können Aufstiegswillige auch künftig in Voll- oder Teilzeit oder auch als Fernstudium absolvieren. Anbieter wie die Eckert Schulen, 2019 vom Stern als „Deutschlands bester Weiterbildungsanbieter“ ausgezeichnet, öffnen Interessierten die Möglichkeiten zu allen drei Wegen.

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