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Donnerstag, März 28, 2024

Krankenkassen verschärfen Pflegenotstand

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VPKA widerspricht Behauptung des AOK-Bundesverbandes

München. „Für das Ziel, ihre Krankenhausausgaben zu senken, ist der AOK offenbar jedes Mittel recht. Dass dabei von der Selbstverwaltung getroffene Vereinbarungen, Patienteninteressen und der Wille des Gesetzgebers übergangen werden, scheint die Kasse nicht zu stören,“ kommentierte Thomas Bublitz, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vor wenigen Tagen eine Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) schließt sich dieser Kritik ausdrücklich an.

In der Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes hatte dessen Vorstandsvorsitzender Martin Litsch den Krankenhäusern strategische Umbuchungen und die Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten unterstellt. BDPK und VPKA Bayern verwehren sich hiergegen vehement. Nach ihrer Auffassung gehören die Beschuldigungen der AOK vielmehr zu deren Strategie, den vom Gesetzgeber gewollten Aufbau und die Entlastung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern zu verhindern.

Dr. Joachim Ramming, Vorstand des VPKA Bayern, betont: „Um Krankenhauskosten zu sparen, wollen die Krankenkassen Pflegehilfskräfte, die examinierte Pflegekräfte bei der Pflege des Patienten unterstützen, nur auf dem Stand der Mitarbeiterzahl des Jahres 2018 über die Pflegebudgets finanzieren.“ Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hätten dazu Ende letzten Jahres eine Vereinbarung getroffen, die für 2020 als Empfehlung und erst ab 2021 verpflichtend gelten solle.


„Nun will die AOK mit ihren haltlosen Beschuldigungen den Gesetzgeber motivieren, zusätzlich einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz zu beschließen, der abweichend von der genannten Vertragsvereinbarung rückwirkend dazu führen soll, dass die Pflegehilfskräfte, die nach dem 31.12.2018 eingestellt wurden, definitiv nicht mehr finanziert werden. Ginge es nach der AOK, müssten diese dringend auf Station benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen fehlender Finanzierung durch die Kassen entlassen werden. Damit würde der Pflegenotstand weiter verschärft.“

Dr. Ramming kritisiert auch, dass allen voran die AOK die Verhandlung von Pflegebudgets der Krankenhäuser systematisch blockiert habe. „Selbst jetzt im Mai 2021 haben nur die wenigsten Krankenhäuser deutschlandweit geltende Pflegebudgets für das Jahr 2020 mit den Kassen vereinbart. Fast immer war es notwendig, wegen mangelnder Einigungsbereitschaft der Kassen die Schiedsstellen anzurufen, die dann meist die von den Krankenhäusern aufgestellten Pflegebudgets für rechtens erachtet haben.“ Dies habe zu großem Unmut bei den Krankenkassen geführt. Trotzdem hätten sich die DKG und der GKV-SV im Dezember letzten Jahres auf einen Kompromiss verständigt, der Orientierung bei der Zuordnung der Kosten geben solle. „Sollte der jetzige Änderungsantrag beschlossen werden, würde der Gesetzgeber das Handeln der Krankenkassen goutieren, welches darin besteht, Verhandlungen auf die lange Bank zu schieben, Verträge zu unterschreiben und dann auf den Gesetzgeber einzuwirken, um die Verträge mit für die Kassen besseren gesetzlichen Regelungen auszuhebeln. Jede Vertrauensbasis wäre dann zerstört.“

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