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Samstag, April 20, 2024

NGG liegt abermals den Vion Schlachthof Vilshofen lahm

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2. Warnstreik im Schlachthof Vilshofen

Vilshofen. Wie angekündigt, hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) heute ab 03.00 Uhr die Beschäftigten am Schlachthof der VION in Vilshofen zum zweiten Warnstreik aufgerufen und den Betrieb am heutigen Tag zum Stillstand gebracht.

Auch strömender Daurregen konnte die Streikbereitschaft heute nicht brechen. Daran erkennen wir, wie groß die Empörung über das Angebot der Vion ist, trotz Gewinnen Einstiegslöhne von nur 10,50 Euro und Lohnsteigerungen im Volumen von nur 2 Prozent für diese schwere Arbeit in der Nacht, bei Kälte und Feuchtigkeit anzubieten. Sowohl die Schlachtung um 03.30 Uhr als auch die zweite Schicht um 06.30 Uhr ist nahezu geschlossen dem Aufruf der NGG zur Arbeitsniederlegung gefolgt. Wir haben wegen des Dauerregens beide Schichten in Sorge um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen nach Hause geschickt. Der Betrieb steht heute still.

Kurt Haberl, Gewerkschaft NGG

Hintergrund

Die Gewerkschaft NGG verhandelt derzeit mit Vion Food Entgelt- und Entgeltrahmentarifverträge für bundesweit zehn Standorte, u.a. für die niederbayerischen Standorte in Vilshofen und Landshut und fordert Lohnerhöhungen in Höhe von 200,00 Euro im Monat für alle Beschäftigten.
Vion Food hat nach drei Verhandlungen einen Einstiegslohn in Höhe von 10,50 Euro pro Stunde sowie Lohnerhöhungen im Volumen von 2 Prozent ab Juli 2021 angeboten.

Parallel dazu waren die bundesweiten Verhandlungen zwischen der NGG und der Fleischindustrie über einen Mindestlohntarifvertrag von der Gewerkschaft NGG abgebrochen worden. Die Arbeitgeberseite hatte das geforderte Dreistufenmodell abgelehnt. Es sah einen Einstiegslohn von 12,50 Euro, die Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit und einen Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter:innen vor.
Auch sollten die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Fleischbranche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie hätten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, gegolten.

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