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Montag, April 29, 2024

DGB fordert Verbot von Werkverträgen für die gesamte Fleischwirtschaft

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Passau. Der DGB-Kreisvorsitzende David Tabach fordert ein Verbot von Werkverträgen für die Fleischwirtschaft: „Wir Gewerkschaften – allen voran die NGG – kritisieren seit Jahren das Konstrukt der Werkverträge in der Fleischwirtschaft. Bisher hat der Gesetzgeber vor allem auf freiwillige Regelungen durch Selbstverpflichtungen gesetzt. Nun sieht man wohin das geführt hat. Dieser Weg ist klar gescheitert. Bei den Werkvertragsunternehmen gibt es in der Regel keine Betriebsräte und keine Tarifverträge – das führt dazu, dass die Menschen ausgenutzt werden. Die Beschäftigten werden überwiegend in ost- oder südosteuropäischen Staaten angeworbenen. Sie kennen ihre Rechte nicht und sprechen meistens nicht die deutsche Sprache und sind somit von den Subunternehmen ausgeliefert. Arbeitszeiten werden manipuliert, sie müssen viel zu viel für die Wohnungen abgeben, auf sie wird hoher Druck bei Krankheiten ausgeübt und vieles mehr. Kurz gesagt, die Beschäftigten werden ausgebeutet und das hat jahrelang kaum jemanden interessiert. Wir brauchen ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit für die gesamte Branche!“

Kurt Haberl, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, ergänzt: „Es dürfen keine weiteren Schlupflöcher geschaffen werden und das Verbot muss unbedingt konzerneigene Werkvertrags- bzw. Leiharbeitsunternehmen beinhalten. Jetzt nimmt die Öffentlichkeit endlich wahr wie das System in der Fleischwirtschaft über Jahre hinweg funktioniert hat – auf dem Rücken der Beschäftigten wurden satte Gewinne eingefahren und damit muss nun endlich Schluss sein. Wir brauchen flächendeckende Tarifverträge bzw. einen einheitlichen Branchenmindestlohn, um den Preiskampf der Produzenten untereinander zu unterbinden und das Unterstellen von Unterkünften unter klare, bundeseinheitliche Regelungen.“ Befürchtungen der Fleischunternehmen, ohne Werkverträge könnten saisonale Schwankungen nicht mehr bewältigt werden, bezeichnet Haberl als Scheinargumente. In anderen Branchen der Lebensmittelverarbeitung habe man mit tariflichen Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten schließlich auch gute Lösungen gefunden, die ohne Werkverträge funktionieren.

„Das System der Werkverträge ist verbunden mit der Frage der Unterbringung. Die Beschäftigten sind bei den Wohnungen auf Subunternehmer und Arbeitgeber angewiesen. Diese machen oft nicht Halt davor, auch noch den letzten Cent aus den Leuten rauszuholen. Damit sie nicht kontrolliert werden können, nutzen viele Subunternehmen und Arbeitgeber Wohnraummietverträge mit den einzelnen Beschäftigten anstatt die Wohnungen laut Arbeitsstättenverordnung zur Verfügung zu stellen. Die Wohnungen sind oft überteuert und in einem schlechten Zustand. Häufig leben die Menschen auf engstem Raum. Das muss sich ändern“, so DGB-Regionssekretärin Bettina Blöhm.

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