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Montag, April 29, 2024

Chancengleichheit für Auszubildende und Meisterschüler

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Statement der Handwerkskammer zur Rückkehr zum Präsenzunterricht für Abschlussklassen

Die Handwerkskammer begrüßt die aktuelle Allgemeinverfügung aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, wonach ein eingeschränkter Präsenzunterricht für Abschlussklassen in den Bildungszentren der Handwerkskammer unter den geltenden Hygienerichtlinien seit dem gestrigen Montag wieder erlaubt ist, ausdrücklich. „Nicht nur in den Schulen müssen sich die jungen Leute ordentlich auf ihre Prüfungen vorbereiten können, gerade für Lehrlinge und Meisterschüler, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, ist eine bedarfsgerechte, praxisnahe Vorbereitung zwingend notwendig“, betonen Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer, und Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, unisono. Die Handwerkskammer setzt sich seit mehreren Wochen für eine zeitnahe Öffnung ihrer Bildungszentren ein, beruft sich auf ihr ausgefeiltes Hygiene- und Sicherheitskonzept, und sieht die Teil-Öffnung als enorm wichtigen Schritt für eine adäquate berufliche Aus- und Weiterbildung.

Praktische Prüfungsvorbereitung unter strengen Hygienerichtlinien

„Die zuletzt drastisch gestiegenen Infektionszahlen machten Maßnahmen, wie Schulschließungen vielleicht notwendig, dennoch darf die berufliche Aus- und Weiterbildung keinesfalls auf der Strecke bleiben“, so die beiden Spitzenvertreter des ostbayerischen Handwerks. „Bei den Gesellen- und Meisterprüfungen ist die praktische Prüfungsvorbereitung in unseren Werkstätten unabdingbar. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfungen ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren beruflichen Weg der jungen Menschen. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftebedarf in unserer Region, ist diese Teilöffnung unserer Bildungszentren essentiell. Vor allem, weil wir ausgeklügelte Sicherheits-und Hygienerichtlinien an allen Standorten wahren, die sich in den letzten Monaten bestens bewährt haben.“ Oberstes Ziel der Handwerkskammer sei es demnach: „Dass sich alle Kursteilnehmer, aber auch alle Ausbilder und Angestellten der Bildungszentren rundum sicher und wohl bei uns fühlen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und wir nehmen sie sehr ernst.“ Teilnehmen am erneuten Präsenzunterricht dürfen Prüflinge der Abschlussklassen, laut Allgemeinverfügung, deren Prüfungen bis 31. Juli abgeschlossen sein werden.

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