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Samstag, April 27, 2024

Bedauerliche Entscheidung: Zwangsgutscheine für Veranstaltungen

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Der Bundesrat hat am Freitag die bereits im Bundesrat beschlossene Lösung gebilligt, dass Veranstalter von Kultur- und Sportveranstaltungen Ticketpreise für auf Grund der Corona-Krise ausgefallene Veranstaltungen nicht erstatten müssen, sondern dem Verbraucher stattdessen einen Gutschein aushändigen dürfen.

Dies gilt für alle Tickets, die vor dem 08. März gekauft wurden. Auch Dauerkarten und Abos sind davon betroffen. Die Gutscheine können für einen Nachholtermin genutzt werden oder gegen ein anderes Angebot des Veranstalters eingelöst werden. In Härtefällen soll nach wie vor eine Auszahlung verlangt werden können. Werden Gutscheine nicht eingelöst, so sollen diese Ende 2021 ausgezahlt werden.

„Wir bedauern diese Entscheidung,“ erklärt Eva Traupe, Juristin beim VerbraucherService Bayern. „Vielen Verbrauchern ist es durchaus ein Anliegen, die Kulturszene zu unterstützen, und sie haben bereits freiwillig eine Gutscheinlösung akzeptiert. Die Verpflichtung, einen Gutschein zu akzeptieren, wälzt das komplette Risiko aber einseitig auf die Verbraucher ab, die zudem das Risiko tragen, dass sie bei einer Insolvenz des Veranstalters komplett leer ausgehen werden.“

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