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Samstag, April 27, 2024

Arbeiten über die Grenze hinweg muss einfacher werden

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IHK organisiert Expertenanhörung in Brüssel zur Entsendungsproblematik – Massinger Unternehmer mit Stimme aus der Praxis

Der offene (Wirtschafts-) Austausch ist einer der Grundpfeiler der Europäischen Union – das wird gerade in letzter Zeit immer wieder betont. Doch wer als Unternehmer Mitarbeiter über die Grenze schickt, sieht sich mit komplizierten und praxisfernen Regeln konfrontiert. Die IHKs für Nieder- und Oberbayern gehen dieses Problem aktiv an – und haben vor Kurzem mit dem Unternehmer Thomas Laxhuber, Geschäftsführer von stela Laxhuber in Massing und Mitglied des IHK-Außenwirtschaftsausschusses, eine Stimme aus der Praxis bei einer Expertenanhörung in Brüssel eingebracht. Ihm hörten rund 100 Vertreter aus EU-Kommission und Mitgliedstaaten zu. „Es ist für uns einfacher, eine Anlage in China aufzubauen als innerhalb der EU. Der bürokratische Aufwand bei der Entsendung von Mitarbeitern ist in jedem Land unterschiedlich und kaum mehr rechtssicher zu bewältigen“, sagt Laxhuber. Er berichtete in Brüssel, welche Anforderungen und Unwägbarkeiten mit der Entsendung von Mitarbeitern verbunden sind. Diese reichen von Lohnunterlagen aus den vergangenen sechs Monaten über Nachweise der Lohnzahlung und Kontoauszüge bis hin zu übersetzten Arbeitsverträgen, nationalen Gesundheitszeugnissen oder der Beantragung von Steuernummern im jeweiligen Einsatzland. Die für das Arbeiten über die Grenze zusätzlich notwendige „A1-Bescheinigung“ sei für jeden einzelnen, auch kurzfristigen Einsatz notwendig – und verfalle sofort nach dessen Ende.

„Im Interesse eines funktionierenden Dienstleistungsaustausches brauchen wir dringend einheitliche Regelungen, die einen fairen Wettbewerb durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglichen“, fordert Laxhuber. Das deckt sich mit den Forderungen der Kammern, die sich damit ausdrücklich nicht gegen arbeits- und sozialrechtliche Regelungen in den Mitgliedstaaten richten wollen, sondern ausschließlich gegen überzogene und unnötig komplizierte Nachweis- und Meldepflichten. „Unser Ziel sind EU-weit einheitliche Regelungen, welche Unterlagen gefordert werden dürfen. Umgesetzt werden muss das dann in digitaler Form, über gemeinsame Meldeportale, die es Unternehmen auch ohne Kenntnis der jeweiligen Landessprache ermöglichen, ordnungsgemäße Meldungen abzugeben“, meint dazu Peter Sonnleitner, bei der IHK Niederbayern verantwortlich für den Bereich International. „In unserer digitalen Welt ist es nicht nachvollziehbar, dass immer noch ganze Ordner mit Unterlagen mitgeführt werden müssen. Kurzfristig notwendige Einsätze, wie etwa die Reparatur einer Anlage, sind dann ohnehin kaum möglich. Und fehlt nur ein Papier, ist bereits mit empfindlichen Strafen zu rechnen“, beklagt Sonnleitner. Seiner Erfahrung nach sehen Unternehmen bereits vor Aufträgen aus anderen Mitgliedstaaten ab, da sie den Aufwand und die Folgen scheuen. Der Lösungsvorschlag der IHK: Über einen elektronischen Datenaustausch könnte es den Kontrollbehörden ermöglicht werden, in Echtzeit den versicherungsrechtlichen Status von entsandten Mitarbeitern einzusehen und zu prüfen, ob deren Entlohnung den gesetzlichen Regelungen im Einsatzland entspricht. „Derzeit wird bei der Kommission lieber über die Fälschungssicherheit der A1-Bescheinigungen diskutiert, anstatt digitale Lösungen zu schaffen, die für Behörden und Wirtschaft verlässlich wären. Das ganze Thema muss unbedingt ins Arbeitsprogramm einer neuen EU-Kommission aufgenommen werden“, findet auch Laxhuber.

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