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Montag, Mai 6, 2024

Infoveranstaltung Heckenpflegeprogramm

Lesestoff

Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen im Bayerischen Kultur-landschaftsprogramm (KULAP B49) soll sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, als auch zur dauerhaften Sicherung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der vom Menschen genutzten Landschaft beitragen. Gleichzeitig sollen Vielfalt, Eigenheit und Schönheit, sowie der Erholungswert der traditionell genutzten Kulturlandschaft dauerhaft erhalten werden. Hecken und Feldgehölze sind nach Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz i.V.m. § 29 Bundesnaturschutzgesetz als Landschaftsbestandteil geschützt und dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden, dennoch müssen Hecken alle paar Jahre turnusmäßig gepflegt werden.

Eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung der KULAP-Maßnahme B49 – Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen ist, dass ein von einem zertifizierten Konzeptersteller erstelltes Erneuerungs-konzept vorliegt. In einer kurzen Präsentation werden zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde Freyung und dem Konzeptersteller die Vorgehensweise und Antragstellung vorgestellt. Die Infoveranstaltung findet am Freitag, den 03.05.2019 um 19:00 Uhr im Saal des Gemeindehauses in Schöfweg statt.

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