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Samstag, April 27, 2024

Sportförderung: Frist zur Abgabe der Anträge verlängert

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FRG. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 4. März 2021 die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale ausnahmsweise bis zum 6. April 2021 verlängert.

Das Landratsamt Freyung-Grafenau weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, bei der eine weitere Verlängerung – auch in Ausnahme- und Härtefällen – nicht in Betracht kommt.

Auch im Jahr 2021 erfolgt eine Verdoppelung der Vereinspauschale.

Weiter werden folgende Erleichterungen zugelassen:

Für die im Jahr 2021 gestellten Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von 10 Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzungen im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.

Auch für die Erreichung des Beitragsaufkommens ergeben sich folgende Änderungen: Sofern ein Verein aufgrund der Corona-Pandemie auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens nicht erreichen konnte, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Jedoch gilt diese Erleichterung nicht im Fall des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch die vom jeweiligen Verein selbst gewählten bzw. verursachten Beitragsermäßigungen oder – freistellungen. Ein eigener Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Der Abgleich wird von Seiten der Behörde überprüft.

Vor dem Hintergrund von Mitgliederrückgängen können nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 unter bestimmten Voraussetzungen die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden.

Vereine, die noch Antragsformulare oder Informationen brauchen, können diese auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau abrufen oder telefonisch unter 08551 57 329 oder per Email an sport@landkreis-frg.de anfordern.

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