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Montag, Mai 6, 2024

Mieterstrom: Keine Eigenversorgung im Sinne des EEG

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VerbraucherService Bayern klärt auf

Mit den seit Jahresanfang geltenden Regelungen zur Förderung von Mieterstrom wurden die Weichen gestellt, um insbesondere Mieterinnen und Mieter stärker als bislang an der Energiewende teilhaben und profitieren zu lassen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) erläutert den Unterschied zwischen Mieterstrom und Eigenversorgung.

Mieterstrom ist gebäudenah produzierter Strom, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage, der in Miet- oder Eigentumswohnungen abgegeben und genutzt wird. Er wird in unmittelbar räumlicher Nähe zur Nutzung – im selben Gebäude oder im selben Quartier – erzeugt. Auch die Abgabe von Solarstrom an Familienangehörige, die im selben Haus wohnen, aber einen eigenen Haushalt haben, fällt unter Mieterstrom. Mieterstrom wird nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet und kann daher besonders preisgünstig angeboten werden: Netznutungsentgelte, Konzessionsabgaben sowie die Stromsteuer fallen nicht an. Da es sich bei Mieterstrom nicht um Eigenverbrauch im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) handelt, muss für jede Kilowattstunde die volle EEG-Umlage von derzeit 6,5 Cent entrichtet werden.

Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wird Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt peak (kWp) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über die Dauer von 20 Jahren mit einem Zuschlag gefördert. Wer Mieterstrom liefert, schließt mit den Beteiligten einen Vertrag über die vollständige Belieferung mit Strom ab. Um die Versorgungssicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten, wird der Solarstrom bei zu wenig Sonneneinstrahlung durch Netzstrom ergänzt. Die Förderung lässt es ausdrücklich zu, dass der Mieterstrom auch von Dritten geliefert wird. Das ermöglicht Conracting-Modelle. Wohnungseigentümergemeinschaften oder private Vermieter:innen können so Mieterstromprojekte realisieren, ohne selbst über Know-How im Energiemarkt verfügen zu müssen. Als Anbieter für Mieterstrom-Contracting kommen regionale Versorger, Netzbetreiber oder darauf spezialisierte Dienstleister in Frage.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VSB hilft bei allen Fragen zum Mieterstrom und Erneuerbarn-Energien-Gesetz. Sie ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Persönliche Beratungen finden derzeit und im Rahmen geltender Vorschriften nur eingeschränkt statt. Terminvereinbarung unter Telefon 0800 809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung.

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