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Montag, April 29, 2024

Neuordnung des Bereitschaftsdienstes – Fluch oder Segen?

Lesestoff

Der prognostizierte Ärztemangel, Entlastung der Krankenhaus Notaufnahmen und gesetzliche Vorgaben waren für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) der Grund, den Bereitschaftsdienst „weiterzuentwickeln“.

Sieht die Entwicklung des Bereitschaftsdienstes positiv; Dr. Michael Rosenberger im Interview (Foto: MuW/r.demont)

Nicht länger als 30 Minuten Anfahrt

In zehn eingerichteten Pilotregionen wurden die Neuerungen bis dato getestet. Es geht hier um die Einrichtungen von zentral gelegenen Bereitschaftspraxen, die sich in der Regel in Kliniken befinden. Es sollte kein Patient länger als 30 Minuten benötigen, um eine dieser Praxen zu erreichen. In unserer Region sind die Standorte Freyung, Passau und Vilshofen vorgesehen. Bei einem – vor allem aus medizinischen Gründen – erforderlichen Hausbesuch des Patienten soll der Arzt nicht mehr selbst fahren müssen. Er wird von einem Fahrdienst zum Patienten gebracht. Der Fahrer hat dabei eine medizinische Grundausbildung, damit er dem Arzt bei Bedarf zur Hand gehen kann. Die Notarztversorgung ist (soweit bekannt) von dieser neuen Regelung nicht betroffen.

Die ganze Story zum Nachlesen unter diesem (PDF-) Link (Seite 6); ‚Die Neue Woche‘, Ausgabe KW 49/17.

(Titelbild: Eine Bereitschaftspraxis für den Landkreis Freyung-Grafenau könnte beispielsweise am Krankenhaus Grafenau entstehen – Foto: MuW/r.demont)

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