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Freitag, April 26, 2024

Mund-zu-Mund in Zeiten von Corona

Lesestoff

ADAC gelbhilft: Helfen kann man auch in schwierigen Zeiten meistern

Auf den ersten Blick ist alles so wie immer. Doch spätestens, wenn die Teilnehmer mit Mund- und Nasenschutz den Kursraum betreten, wird klar: Erste Hilfe in Zeiten der COVID-19-Pandemie ist zwar überlebenswichtig, sie kann aber nur unter strengen Auflagen erfolgen.

Die Stühle stehen eineinhalb Meter voneinander entfernt. „Der Kurs läuft unter speziellen Hygieneregeln“, erläutert Philipp Willmann. Der 23-jährige Notfallsanitäter macht seit einem Jahr Erste Hilfe Kurse für ADAC gelbhilft. Das Unternehmen ist der Spezialist, wenn es um Prävention und Erste Hilfe geht. Der Raum wird regelmäßig gelüftet, Kontaktflächen werden desinfiziert. Bei Partnerübungen gibt es Einmalhandschuhe, keine Gruppen, die Partner bleiben in festen Kombinationen, um „Durchmischungen zu vermeiden“.

Doch nicht nur für die Kurse, auch am Unfallort gibt es aktuell seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Fachbereich Erste Hilfe klare Vorschriften. „Jeder und jede muss im Rahmen der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefährdung Erste Hilfe leisten“, heißt es dort etwa für Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie. An erster Stelle stehe aber die Sicherheit des Helfenden. Wenn möglich, sollte laut DGUV der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Das sei aber bei Verletzungen häufig nicht möglich. „Bei direktem Kontakt sollten beide einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Helfende sollte Mund und Nase des Betroffenen abdecken und Einmalhandschuhe tragen“, so Willmann. Außerdem muss man nach der Ersten Hilfe die Hände gründlich reinigen und idealerweise desinfizieren.
„Man sollte nicht, wie bisher in den Nahbereich, also Gesicht an Gesicht gehen, um den Luftzug zu hören und zu fühlen“, erläutert Willmann, sondern erst einmal nach Überstrecken des Kopfes durch Anheben des Kinns schauen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt. „Wenn keine normale Atmung feststellbar ist, muss man sofort den Notruf wählen und mit der Reanimation beginnen.“

Und wie sieht es nun mit der Mund-zu-Mundbeatmung in Zeiten von Corona aus?

Tatsächlich muss der Helfer bei einem Atemstillstand selbst entscheiden, ob er beatmet oder nicht. Es liegt in seinem Ermessen. Wenn er es tut, lautet die offizielle Empfehlung: Mund und Nase des Betroffenen zusätzlich mit einem luftdurchlässigen Tuch im Sinne einer „Mund-Nasen-Maske“ zu bedecken. Und Willmann ergänzt für alle, die nun Befürchtungen haben: „2019 fanden 62,4 Prozent aller außerklinischen Reanimationen im häuslichen Umfeld statt. Dort befinden sich meistens keine fremden Leute.“ Vor allem bei Kindern sei die Atemzufuhr besonders wichtig.

Das gilt besonders in Zeiten von Corona (nach DGUV)

• wenn möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
• Mund- und Nasenschutz für Helfer und Betroffene
• Einmalhandschuhe tragen, falls vorhanden
• wie immer, im Notfall, den Notruf absetzen (Nummer 112)

Wer Interesse an einem Kurs oder einer Auffrischung hat, erhält nähere Informationen: adac-gelbhilft.de

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