Vorsicht bei Fitness-Armbändern und Smartwatches
Sogenannte Wearables wie Fitness-Armbänder oder Smartwatches zählen Schritte, messen Herzfrequenz und Laufstrecke oder erfassen Schlafgewohnheiten. Sie können Nutzer zu mehr Bewegung und einem gesünderen Lebensstil motivieren. Die erhobenen Daten lassen aber auch Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Nutzer zu. Das macht Fitness-Armbänder auch für Krankenkassen interessant – Gesundheitsdaten können der Prävention oder Behandlung von Krankheiten nützen.
Krankenversicherer sehen hier das Potential Kosten einzusparen. Deshalb bezuschussen einige Krankenkassen den Kauf von Wearables und stellen kostenlos Fitness-Apps zur Verfügung.
Grundsätzlich ist es gesetzlichen Krankenkassen verboten, personenbezogene Daten ihrer Mitglieder zu erheben, die nicht zwingend für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Eine Anpassung des Versicherungstarifes aufgrund der von Wearables und Fitness-Apps erhobenen Daten ist somit nicht zulässig. Wearables und Fitness-Apps können aber beispielsweise in Bonusprogramme eingebunden werden. Aktuell bieten bereits vereinzelt gesetzliche Krankenversicherungen ihren Mitgliedern Bargeld- oder Sachprämien gegen Vorlage günstiger Gesundheitsdaten via App.
Zwar sind derartige Bonusprogramme freiwillig, der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) sieht hier jedoch die Gefahr, dass langfristig das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkassen untergraben wird. „Gesundheitlich beeinträchtigte Personen sind benachteiligt, weil sie nicht von den Bonusprogrammen profitieren können“, warnt Silke Gulder, Verbraucherberaterin beim VSB: „Auf finanziell schwächer gestellte Personen können die Bonusprogramme auch einen wirtschaftlichen Druck ausüben.“
Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessierte in der Beratungsstelle des VerbraucherService Bayern im KDFB, Ludwigsplatz 4, 94032 Passau, Telefon 0851 36248.