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Sonntag, April 28, 2024

Fachvortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ der Gesprächsgruppe für epilepsiekranke Erwachsene Passau und der Epilepsie Beratung Niederbayern

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Passau. Am 11. April fand in den Räumen der AOK Passau der Fachvortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ statt. Die Ankündigung in der Presse sorgte für viel Zulauf und so kamen ca. 30 Interessierte, die den Ausführungen von Willy Knödlseder vom Hospizverein Passau e.V. folgten.

Nachdem der 1. Vorsitzende der Gesprächsgruppe für epilepsiekranke Erwachsene Ernst Damberger die Anwesenden und den Referenten begrüßte, ergriff Willy Knödlseder das Wort und stellte zunächst den Hospizverein Passau e.V. mit dem Motto „Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben“ vor.

Neben vielen wichtigen Aufgaben in der Begleitung sterbender Menschen und deren Angehöriger arbeitet der Verein auch als Unterstützer in der Vorbereitung auf diese Lebensumstände.

„Es ist ratsam, dass man sich bereits bei bester Gesundheit Gedanken über seine letzten Tage macht und dies auch mit seinen Liebsten bespricht“ erklärte Knödlseder.

Mithilfe der Notfallmappe der Stadt Passau, könne man alle wichtigen Details festhalten. „Am besten füllt man die Mappe gemeinsam mit einer Person aus, der man zum Beispiel auch die Vorsorgevollmacht übertragen möchte. Viele Menschen haben dabei Bedenken aber eine Vollmacht ist kein Freifahrtschein und tritt erst in Kraft, wenn man selber nicht mehr geschäftsfähig ist und somit seinen freien Willen nicht mehr äußern kann. Der Bevollmächtigte handelt dann im Interesse der betreuten Person und im angegebenen Rahmen. Leider werden Wünsche oft nicht schriftlich festgehalten und oft wird davon ausgegangen, dass der Ehepartner dann schon richtig entscheiden wird. Aber eines gilt es zu beachten: „Ein Ehevertag gilt noch lange nicht als Vorsorgevollmacht!“ so der Fachmann. Auch wenn z.B. der Ehemann einmal mit seiner Frau besprochen habe, dass er keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, bedeute dies nicht, dass die Frau dies auch im Fall der Fälle einfach durchsetzen könne. „Das sollte alles schriftlich hinterlegt sein!“ erklärt der 2. Vorsitzende des Hospizvereins. „Dabei muss weder eine Patientenverfügung, Vollmacht oder Betreuungsverfügung notariell beurkundet sein. Auch die Sparkasse oder die Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung kann die Unterschriften prüfen und das Dokument siegeln. Dadurch spare man unnötige Kosten. Ratsam wäre allerdings lt. Herrn Knödlseder eine bestehende Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister zu registrieren. (www.vorsorgeregister.de). Die Registrierung sei nicht teuer und könne aber im Notfall wichtige Zeit sparen. „Befindet man sich zum Beispiel im Krankenhaus und kann man selber wichtige Entscheidungen nicht fällen, können die Ärzte über das Betreuungsgericht nachfragen und innerhalb kurzer Zeit kann bei einer bestehenden Registrierung die zuständige Person ausfindig gemacht werden, die dann den eigenen Willen vertritt,“ erklärte Knödlseder.

Bereits während des Vortrages stellten die Zuschauer viele Fragen, die gerne von Herrn Knödlseder beantwortet wurden. Er verwies auf die Möglichkeit sich einen Termin beim Hospizverein zu vereinbaren um dort etwaige Unterstützung zu erhalten.

Kontakt Hospizverein Passau: Tel. 0851 53002425.

Die Gesprächsgruppe Epilepsie Passau trifft sich monatlich. Der nächste Termin: Freitag, 17. Mai 2019 (Treffpunkt 16:00 Uhr AOK Passau). Friedensmaiandacht in Heiligenbrunn, mit musikalischer Untermalung durch den Salzweger Zwoagsang und Abendessen beim Streiblwirt in Passau Neustift. Weitere Informationen erhalten Sie in der Epilepsie Beratung Niederbayern unter Tel.: 0851 7205-207.

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