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Samstag, April 27, 2024

Bürokratie behindert bedarfsgerechte Behandlung von psychisch und psychosomatisch erkrankter Menschen

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VPKA Bayern fordert Korrektur der Richtlinie PPP-RL

München / Berlin – Etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen betroffen. Die bedarfsgerechte medizinische Versorgung dieser Patienten wird jedoch durch starre, kleinteilige und praxisferne Personal-Vorgaben beeinträchtigt, kritisieren der Verband der Privatkrankenanstalten Bayern e.V. (VPKA), der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) sowie andere Klinik- und Fachverbände. Sie verlangen eine Änderung der für die Personalbemessung maßgeblichen Richtlinie und haben dafür jetzt Unterstützung von den Gesundheitsministerinnen und -ministern sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer bekommen. In einem kürzlich getroffenen Beschluss fordert die Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu auf, die praktische Umsetzbarkeit der Mindestvorgaben nochmals zu prüfen und die Richtlinie so anzupassen, dass Anreize für die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten, flexiblen und gemeindenahen Versorgung gesetzt werden. Dr. Mate Ivančić, 2. Vizepräsident des BDPK und CEO/Vorsitzender Geschäftsführender Direktor der Schön Kliniken, erläutert die Hintergründe.

Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) war auf Betreiben der Krankenkassen gegen die Stimmen der Krankenhäuser vom G-BA erlassen worden. Der zufolge müssen die psychiatrischen Kliniken die geleisteten Vollkraftstunden für jede therapeutisch und pflegerisch tätige Berufsgruppe berechnen und quartalsweise nachweisen. Der ermittelte Behandlungsaufwand wird anhand berufsgruppenspezifischer Minutenwerte in Mindestpersonalvorgaben übersetzt.

Seit ihrer Veröffentlichung stößt die Richtlinie auf geschlossene Kritik von Krankenhausverbänden sowie der psychiatrischen und psychosomatischen Fachverbände und der Patientenvertretung. Wegen der Corona-Pandemie hatte der G-BA die Richtlinie im Oktober 2020 angepasst, unter anderem sollen die bei Nichterfüllen der Richtlinie vorgesehenen Sanktionen erst ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Den im BDPK und dem VPKA Bayern vertretenen Kliniken in privater Trägerschaft gehen die Anpassungen nicht weit genug. Sie sehen in der Richtlinie eine unglückliche Kombination aus bürokratischen Vorgaben und Sanktionen, die sich angesichts des Fachkräftemangels und der bestehenden Pflichtversorgung nicht einhalten lassen. Zu einer ähnlichen Beurteilung kommen auch die Gesundheitsminister:innen der Bundesländer. In ihrem Beschluss monieren sie mit großer Besorgnis, dass durch die Vorgaben der PPP-RL die Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen erschwert wird. Außerdem fordern sie den G-BA auf, dass die Sanktionen bei Nichterfüllung erst dann gelten sollen, wenn die Richtlinie angepasst wurde.
Dr. Mate Ivančić erläutert die Hintergründe: „Die moderne psychosomatische Therapie setzt vor allem auf Verhaltenstherapie. Diese wird maßgeblich von Psychologen und Psychotherapeuten angeboten. Aktuell sind in der Psychosomatik pro Woche 500 Minuten für Psychotherapie und Psychologentherapie veranschlagt sowie 150 Minuten für die Pflege – denn Menschen mit psychosomatischen Beschwerden brauchen zumeist keine Unterstützung bei der Körperpflege. Gemäß der neuen Richtlinie soll sich dieses Verhältnis aber umkehren. Der Anteil für die Pflege soll auf 470 Minuten erhöht werden, während die Therapie auf nur noch 100 Minuten reduziert wird. Das sehe ich als den falschen Weg an“, mahnt er. Zwar könne psychologische und psychosomatische Therapie im Rahmen der Regelung auch auf ärztliche Tätigkeit angerechnet werden, nicht jedoch auf pflegerische Tätigkeit – und das, obwohl es zwischen den beteiligten Berufsgruppen sehr große Überlappungen gebe. Hier sei dringend eine Korrektur nötig.

Dr. Mate Ivančić: „Wenn der Anteil an Psychotherapie und Psychologentherapie reduziert wird, bedeutet das nicht, dass auch der Bedarf seitens der Patienten zurückgeht. Im Gegenteil: dieser bliebt gleich.“ Infolge dessen sei zu erwarten, dass sich die Therapiedauer deutlich verlängern werde und somit auch die Wartezeiten auf die ohnehin begrenzten Therapieplätze. Mit weitreichenden Folgen. „Studien haben eine eindeutige Korrelation zwischen einer frühzeitigen Therapie und dem Behandlungserfolg ergeben. Durch längere Dauer und Wartezeiten wird der medizinische Outcome hingegen verschlechtert.“ Ein weiteres Problem: „Wenn die psychosomatischen Einrichtungen gezwungen sind, mehr Pfleger einzustellen, entsteht ein Wettkampf mit den somatischen Kliniken um die Pflegekräfte, obwohl diese in der Somatik ohnehin händeringend benötigt werden.“

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